Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer – mit § 19-Hinweis automatisch
Als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, aber mit dem richtigen Hinweis. Bürofy kennt die Regeln und setzt den Satz nach § 19 UStG von selbst. Du konzentrierst dich auf deine Arbeit, nicht auf Formalien.
- § 19-Hinweis und Rechnungen ohne USt automatisch
- Kostenloser Rechnungsgenerator ohne Anmeldung
- 30 Tage testen, ohne Zahlungsdaten
Einmal einstellen, jede Rechnung stimmt
Du hinterlegst in den Einstellungen, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Ab dann weist Bürofy auf Angeboten und Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ erscheint automatisch im Dokument. Rechnungsnummern vergibt Bürofy fortlaufend und lückenlos. Die Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Datum und Leistung fragt der Editor gezielt ab. So vermeidest du typische Fehler bei der ersten Rechnung.
- Kein Umsatzsteuerausweis, Hinweis nach § 19 UStG im Dokument
- Fortlaufende Rechnungsnummern
- Live-Vorschau des fertigen PDFs
Erst kostenlos ausprobieren: der Rechnungsgenerator
Du brauchst nur eine einzelne Rechnung oder eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer? Dann nutze unseren kostenlosen Rechnungsgenerator. Er läuft ohne Anmeldung direkt im Browser. Du wählst „Kleinunternehmer“, trägst deine Daten und Positionen ein und lädst die Rechnung als PDF herunter. Wenn du regelmäßig Rechnungen schreiben, lohnt sich Bürofy. Dort speicherst du Kunden und Leistungen und musst nichts doppelt eingeben. Der Generator erstellt auf Wunsch auch eine ZUGFeRD-E-Rechnung.
- Ohne Anmeldung und ohne Kosten
- PDF zum Herunterladen
Die Umsatzgrenzen seit 2025
Seit 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz (netto) hat. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, gilt die Regelung schon ab dem Umsatz, der sie überschreitet. Diese Rechnung schreibst du bereits mit Umsatzsteuer. In den Auswertungen von Bürofy siehst du deinen Umsatz im laufenden Jahr. So erkennst du früh, wann du dich der Grenze näherst.
- Vorjahr: höchstens 25.000 €
- Laufendes Jahr: höchstens 100.000 €
E-Rechnung: empfangen musst du, ausstellen darfst du
Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer dagegen dauerhaft ausgenommen. Bürofy deckt beides ab. Eingehende XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien zeigt Bürofy als lesbare Rechnung an. Wünscht ein Kunde eine E-Rechnung, erstellst du sie mit einem Klick. Zum schnellen Ansehen einer einzelnen Datei gibt es unseren kostenlosen E-Rechnungs-Leser. Dafür brauchst du kein Konto.
- XRechnung und ZUGFeRD lesen
- E-Rechnung auf Wunsch erstellen
EÜR statt Schuhkarton
Als Kleinunternehmer ermittelst du deinen Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Belege fotografierst du mit dem Handy, die KI liest Betrag und Datum aus. Zahlungen holt Bürofy per Bankimport oder Live-Bankanbindung und ordnet sie automatisch zu. Am Jahresende steht deine EÜR bereit. Eine Umsatzsteuervoranmeldung brauchst du als Kleinunternehmer in der Regel nicht. Die Buchhaltungsfunktionen sind ab dem Professional-Plan enthalten. Dein Steuerberater erhält auf Wunsch einen DATEV-Export.
- Belege per Handyfoto mit KI-Erkennung
- EÜR auf Knopfdruck, DATEV-Export für den Steuerberater
Gibt es ein kostenloses Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer?
Welcher Satz muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Was kostet Bürofy für Kleinunternehmer?
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