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Verzugszinsen berechnen mit dem Verzugszinsrechner

Offenen Betrag, ersten Verzugstag und Zahltag eintragen und wählen, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmer schuldet. Der Rechner zeigt die Zinsen je Zeitraum, die Summe und die Pauschale. Das Ergebnis kopierst du mit einem Klick in deine Mahnung.

  • Ohne Anmeldung
  • Taggenau nach act/365
  • Wechsel des Basiszinssatzes automatisch
  • Mit 40-€-Pauschale für Firmen
Schuldner ist
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
ZeitraumTageBasiszinssatzZinssatz p. a.Zinsen

Gib Betrag, Verzugsbeginn und Zahltag ein.

In Zahlungserinnerung übernehmen

Taggenau nach der Formel Betrag × Zinssatz × Tage / 365. Basiszinssatz aktuell 1,52 % seit 01.07.2026 (Deutsche Bundesbank). Deine Eingaben bleiben nur in diesem Browser gespeichert.

Mehr dazu im Ratgeber: Verzugszinsen berechnen – Formel, Beispiele und Fristen

Zinsen nicht mehr von Hand rechnen

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Gut zu wissen

So werden Verzugszinsen berechnet

Die Formel
Verzugszinsen = offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage / 365. Gezählt wird taggenau ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Zahltag. Ein Beispiel: 2.000 € für 30 Tage bei 6,52 % ergeben 10,72 €.
Zinssatz nach § 288 BGB
Schuldet ein Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sind beide Seiten Unternehmer, sind es 9 Prozentpunkte. Seit 1. Juli 2026 gelten damit 6,52 % bzw. 10,52 % pro Jahr.
Wechsel des Basiszinssatzes
Die Bundesbank passt den Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli an (§ 247 BGB). Reicht der Verzug über einen solchen Stichtag, wird jeder Abschnitt mit seinem eigenen Satz gerechnet. Der Rechner teilt den Zeitraum dafür automatisch auf.
Verzugsbeginn und Pauschale
Bei einem festen Zahlungsdatum beginnt der Verzug am Tag danach, sonst mit der Mahnung oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Gegenüber Unternehmern kannst du zusätzlich einmal 40 € Verzugspauschale verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).

FAQ

Häufige Fragen

Ist der Verzugszinsrechner kostenlos?
Ja. Du brauchst kein Konto und keine E-Mail-Adresse, und es entstehen keine Kosten.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Der Basiszinssatz beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 %. Daraus ergeben sich 6,52 % pro Jahr gegenüber Verbrauchern (Basiszins plus 5 Prozentpunkte) und 10,52 % gegenüber Unternehmen (plus 9 Prozentpunkte, § 288 BGB).
Wie rechnet der Verzugszinsrechner?
Taggenau: offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Wechselt der Basiszinssatz während des Verzugs, rechnet der Rechner jeden Zeitraum mit dem jeweils gültigen Satz.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Ab Beginn des Verzugs: nach einer Mahnung, nach Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungsziels oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

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