Kostenvoranschlag kostenlos erstellen
Trag die Arbeiten als Positionen mit Menge, Einheit und Preis ein. Rechts siehst du den Kostenvoranschlag sofort so, wie ihn dein Kunde bekommt.
- Ohne Anmeldung
- Hinweis zur Unverbindlichkeit vorbelegt
- Nichts wird gespeichert
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Kunde
Angaben zum Kostenvoranschlag
Positionen
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- Umsatzsteuer 19 %
- 0,00 €
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Schlusstext
Gut zu wissen
Was gehört in einen Kostenvoranschlag?
- Kostenvoranschlag oder Angebot?
- Ein Angebot nennt einen festen Preis, an den du gebunden bist. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten – im Zweifel unverbindlich.
- Wesentliche Überschreitung anzeigen
- Zeichnet sich ab, dass die Kosten deutlich höher werden, musst du deinen Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB). Als Faustregel gelten etwa 15 bis 20 Prozent. Der Kunde darf dann kündigen.
- Ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
- Nur, wenn du das vorher ausdrücklich vereinbart hast (§ 632 Abs. 3 BGB). Sonst ist er kostenlos – auch wenn du viel Zeit hineingesteckt hast.
- Genau beschreiben, was enthalten ist
- Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Entsorgung als eigene Positionen. Was nicht enthalten ist, sollte ebenfalls im Text stehen – das vermeidet Streit bei der Rechnung.
Ausführlich erklärt im Ratgeber
FAQ
Häufige Fragen
Ist die Kostenvoranschlag-Vorlage kostenlos?
Ja. Du brauchst kein Konto und keine E-Mail-Adresse, und es entstehen keine Kosten.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nein, im Zweifel nicht. Er ist eine fachliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Willst du einen festen Preis zusagen, schreib ein Angebot. Die Vorlage setzt den Hinweis zur Unverbindlichkeit automatisch in den Schlusstext.
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Das Gesetz nennt keinen festen Prozentsatz. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB). In der Praxis gelten 15 bis 20 % als Richtwert. Details im Ratgeber Kostenvoranschlag.
Darf ich für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?
Nur, wenn du das vorher ausdrücklich vereinbart hast (§ 632 Abs. 3 BGB). Sonst ist der Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos.
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