Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1.1.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Rechnungen an inländische Firmen als E-Rechnung schicken, ab 1.1.2028 alle. Kleinunternehmer sind ausgenommen.
- Erstellen kannst du E-Rechnungen mit einem Rechnungsprogramm, einem Online-Generator oder durch Umwandeln einer bestehenden PDF-Rechnung in ZUGFeRD.
- Für Behörden brauchst du meist eine XRechnung mit Leitweg-ID, für Firmenkunden ist ZUGFeRD die bequemste Wahl.
- Prüf jede E-Rechnung vor dem Versand technisch. Bei hybriden Rechnungen müssen PDF und XML inhaltlich übereinstimmen.
- Verschicken darfst du E-Rechnungen per E-Mail. Die XML-Datei bewahrst du acht Jahre auf.
Wer muss ab wann E-Rechnungen erstellen?
Die Pflicht zum Ausstellen gilt für Rechnungen zwischen zwei Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind. Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern sind ausgenommen.
| Ab | Wer | Grundlage |
|---|---|---|
| 1.1.2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026) | § 27 Abs. 38 UStG |
| 1.1.2028 | alle übrigen Unternehmen | § 14 Abs. 1, 2 UStG |
| dauerhaft ausgenommen | Kleinunternehmer nach § 19 UStG | § 34a UStDV |
Freiwillig darfst du schon heute E-Rechnungen schicken, eine Zustimmung des Empfängers ist seit 2025 nicht mehr nötig. Die Einzelheiten zu Fristen und Ausnahmen stehen im Überblick E-Rechnung und E-Rechnungspflicht.
Vier Wege zur E-Rechnung im Vergleich
| Weg | Geeignet für | Format | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Rechnungsprogramm mit E-Rechnung | alle, die regelmäßig Rechnungen schreiben | ZUGFeRD und XRechnung | einmal einrichten, dann automatisch |
| Kostenloser Online-Generator | gelegentliche Rechnungen | meist ZUGFeRD | Daten je Rechnung eintippen |
| Bestehendes PDF umwandeln | wer sein Layout aus Word behalten will | ZUGFeRD | Rechnungsdaten zusätzlich eintragen |
| Erfassungsportal der Verwaltung | einzelne Rechnungen an Behörden | XRechnung | Formular je Rechnung |
Eine Word- oder Excel-Rechnung, die du als PDF speicherst, ist keine E-Rechnung. Ihr fehlt der strukturierte Datensatz. Auch ein Scan oder ein Foto erfüllt die Pflicht nicht.
E-Rechnung erstellen in 7 Schritten
1. Firmendaten vollständig hinterlegen
Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Kontaktperson mit E-Mail und Telefon sowie deine Bankverbindung. In der E-Rechnung sind viele dieser Angaben eigene Pflichtfelder, etwa die Kontaktdaten des Verkäufers in der XRechnung.
2. Kundendaten anlegen
Firmenname, vollständige Anschrift mit Ländercode und, wenn vorhanden, die USt-IdNr. des Kunden. Bei Behörden brauchst du die Leitweg-ID, bei Firmenkunden oft eine Bestell- oder Kostenstellennummer. Diese gehört in das Feld „Käuferreferenz“.
3. Positionen mit Einheit erfassen
Jede Position braucht Menge, Einheit, Einzelpreis und Steuersatz. Die Einheit wird in der XML-Datei als Code übertragen. Ein gutes Programm übersetzt deine gewohnten Einheiten automatisch.
| Einheit | Code |
|---|---|
| Stück | H87 oder C62 |
| Stunde | HUR |
| Tag | DAY |
| Quadratmeter | MTK |
| laufender Meter | MTR |
| Kilogramm | KGM |
| Pauschale | LS |
4. Steuer richtig zuordnen
Jede Position bekommt eine Steuerkategorie. Normalfall ist „S“ (Regelsteuersatz 19 % oder ermäßigt 7 %). Für Bauleistungen an Bauunternehmer mit Reverse Charge gilt „AE“, für steuerfreie Leistungen „E“ mit Angabe des Befreiungsgrunds. Fehler an dieser Stelle führen oft zu Prüffehlern.
5. Zahlungsangaben ergänzen
Fälligkeitsdatum, IBAN, BIC und Verwendungszweck. Skonto lässt sich ebenfalls strukturiert angeben. So kann die Software des Kunden die Zahlung vorbereiten, ohne dass jemand die IBAN abtippt.
6. Technisch prüfen (validieren)
Vor dem Versand prüfst du die Datei gegen die Regeln der EN 16931 und, bei XRechnung, gegen die deutschen Zusatzregeln. Das BMF erwartet laut Schreiben vom 15.10.2025 eine solche Validierung. Formatfehler führen dazu, dass keine gültige E-Rechnung vorliegt.
7. Verschicken und archivieren
Die E-Rechnung schickst du als Anhang per E-Mail, lädst sie in ein Kundenportal hoch oder übermittelst sie über das Peppol-Netz. Archiviere die verschickte Datei acht Jahre (§ 14b UStG).
Rechnung kostenlos erstellen
Pflichtangaben vorbelegt, Live-Vorschau, PDF oder E-Rechnung – ohne Anmeldung.
PDF in E-Rechnung umwandeln: So geht es
Viele Selbstständige haben eine Rechnungsvorlage, die sie behalten möchten. Diese lässt sich in eine ZUGFeRD-Rechnung umwandeln: Das vorhandene PDF bleibt sichtbar, und die Rechnungsdaten werden als XML-Datei eingebettet.
- Rechnung wie gewohnt in Word oder einem anderen Programm schreiben und als PDF speichern.
- Das PDF im Werkzeug In E-Rechnung umwandeln hochladen.
- Absender, Kunde, Nummer, Datum, Positionen und Summen genau wie auf dem PDF eintragen.
- Prüfhinweise beachten und die ZUGFeRD-Datei herunterladen.
Eine reine XRechnung lässt sich aus einem PDF nicht einfach „umwandeln“, weil dabei das sichtbare Dokument wegfällt. Dafür trägst du die Daten in ein Programm oder ein Erfassungsportal ein. Für gelegentliche Umstellungen ist die Umwandlung ein guter Einstieg, für den Dauerbetrieb ein Rechnungsprogramm.
PDF in E-Rechnung umwandeln
Vorhandene PDF-Rechnung hochladen und als ZUGFeRD-E-Rechnung herunterladen.
XRechnung erstellen für Behörden und öffentliche Auftraggeber
Für Rechnungen an Bundesbehörden gilt schon seit dem 27.11.2020 die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV), unabhängig vom Umsatz. Ausgenommen sind dort nur Direktaufträge bis 1.000 € netto. Länder und Kommunen haben eigene Regeln, verlangen aber ebenfalls meist eine XRechnung.
- Leitweg-ID: Die Adresse der Behörde, die du vom Auftraggeber bekommst. Ohne sie wird die Rechnung zurückgewiesen. Mehr dazu im Ratgeber Leitweg-ID.
- Übermittlung: über das Rechnungsportal des Bundes (ZRE oder OZG-RE), das jeweilige Landesportal oder per Peppol.
- Kontaktdaten: Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail sind in der XRechnung Pflicht.
- Anlagen: Aufmaß, Stundennachweis oder Lieferschein können als Anhang mitgeschickt werden.
Besonderheiten für Handwerker, Freelancer und Kleinunternehmer
Handwerk und Bau
Abschlags- und Schlussrechnungen sind ebenfalls E-Rechnungen. In der Schlussrechnung ziehst du die bereits gestellten Abschläge ab, siehe Abschlagsrechnung. Ein Aufmaß kann als Anlage beigefügt werden. Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer achtest du auf den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiter als PDF oder Papier verschickt werden. Den Lohnanteil für § 35a EStG weist du wie bisher getrennt aus.
Freelancer und Dienstleister
Wer nach Stunden abrechnet, nutzt die Einheit „Stunde“ (HUR) und gibt den Leistungszeitraum an. Der Stundenzettel kann als Anlage mitgehen. Arbeitest du für Kunden im EU-Ausland, greift die deutsche Pflicht nicht. Dein Kunde kann aber eigene Vorgaben haben.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, dürfen es aber. In der E-Rechnung steht dann statt Umsatzsteuer der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Was im Einzelnen gilt, steht in E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Typische Fehler beim Erstellen von E-Rechnungen
| Fehler | Folge | Abhilfe |
|---|---|---|
| PDF ohne XML verschickt | keine E-Rechnung | ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen |
| ZUGFeRD im Profil MINIMUM oder BASIC-WL | gilt nicht als E-Rechnung | mindestens Profil BASIC, besser EN 16931 |
| Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID fehlt | Behörde weist Rechnung zurück | Leitweg-ID beim Auftraggeber erfragen |
| Beträge in PDF und XML verschieden | Rechnung fehlerhaft | beides aus einem Datensatz erzeugen |
| Steuerkategorie falsch (z. B. § 13b als „S“) | Prüffehler, falscher Steuerausweis | Kategorie „AE“ für Reverse Charge |
| Datei nach dem Versand geändert | Verstoß gegen GoBD | korrigierte Rechnung neu ausstellen |
Mit Bürofy erstellst du Rechnungen wie gewohnt, und die E-Rechnung entsteht automatisch im passenden Format. Die Prüfung nach EN 16931 läuft vor dem Versand, Leitweg-ID und Käuferreferenz speicherst du beim Kunden.
Buchhaltung, die nebenbei passiert
Rechnungen, Belege, Bank und EÜR in einem Programm. 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.
Häufige Fragen
Wie kann ich kostenlos eine E-Rechnung erstellen?
Kann ich eine E-Rechnung mit Word erstellen?
Wie erstelle ich eine XRechnung?
Wie erstelle ich eine ZUGFeRD-Rechnung?
Darf ich E-Rechnungen per E-Mail verschicken?
Muss ich eine E-Rechnung vor dem Versand prüfen?
Was kostet eine E-Rechnung?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 1. November 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
