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E-Rechnung erstellen: XRechnung und ZUGFeRD Schritt für Schritt

Eine E-Rechnung kannst du nicht in Word erstellen, sondern nur mit einem Programm, das die Rechnungsdaten als XML nach der Norm EN 16931 ausgibt: als reine XRechnung oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten. Dieser Ratgeber zeigt die möglichen Wege, führt in sieben Schritten durch die erste E-Rechnung und nennt die Besonderheiten für Handwerker, Freelancer und Kleinunternehmer.

11 Minuten LesezeitAktualisiert am 1. November 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1.1.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Rechnungen an inländische Firmen als E-Rechnung schicken, ab 1.1.2028 alle. Kleinunternehmer sind ausgenommen.
  • Erstellen kannst du E-Rechnungen mit einem Rechnungsprogramm, einem Online-Generator oder durch Umwandeln einer bestehenden PDF-Rechnung in ZUGFeRD.
  • Für Behörden brauchst du meist eine XRechnung mit Leitweg-ID, für Firmenkunden ist ZUGFeRD die bequemste Wahl.
  • Prüf jede E-Rechnung vor dem Versand technisch. Bei hybriden Rechnungen müssen PDF und XML inhaltlich übereinstimmen.
  • Verschicken darfst du E-Rechnungen per E-Mail. Die XML-Datei bewahrst du acht Jahre auf.

Wer muss ab wann E-Rechnungen erstellen?

Die Pflicht zum Ausstellen gilt für Rechnungen zwischen zwei Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind. Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern sind ausgenommen.

Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen (Stand: November 2026)
AbWerGrundlage
1.1.2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (2026)§ 27 Abs. 38 UStG
1.1.2028alle übrigen Unternehmen§ 14 Abs. 1, 2 UStG
dauerhaft ausgenommenKleinunternehmer nach § 19 UStG§ 34a UStDV

Freiwillig darfst du schon heute E-Rechnungen schicken, eine Zustimmung des Empfängers ist seit 2025 nicht mehr nötig. Die Einzelheiten zu Fristen und Ausnahmen stehen im Überblick E-Rechnung und E-Rechnungspflicht.

Vier Wege zur E-Rechnung im Vergleich

WegGeeignet fürFormatAufwand
Rechnungsprogramm mit E-Rechnungalle, die regelmäßig Rechnungen schreibenZUGFeRD und XRechnungeinmal einrichten, dann automatisch
Kostenloser Online-Generatorgelegentliche Rechnungenmeist ZUGFeRDDaten je Rechnung eintippen
Bestehendes PDF umwandelnwer sein Layout aus Word behalten willZUGFeRDRechnungsdaten zusätzlich eintragen
Erfassungsportal der Verwaltungeinzelne Rechnungen an BehördenXRechnungFormular je Rechnung

Eine Word- oder Excel-Rechnung, die du als PDF speicherst, ist keine E-Rechnung. Ihr fehlt der strukturierte Datensatz. Auch ein Scan oder ein Foto erfüllt die Pflicht nicht.

E-Rechnung erstellen in 7 Schritten

1. Firmendaten vollständig hinterlegen

Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Kontaktperson mit E-Mail und Telefon sowie deine Bankverbindung. In der E-Rechnung sind viele dieser Angaben eigene Pflichtfelder, etwa die Kontaktdaten des Verkäufers in der XRechnung.

2. Kundendaten anlegen

Firmenname, vollständige Anschrift mit Ländercode und, wenn vorhanden, die USt-IdNr. des Kunden. Bei Behörden brauchst du die Leitweg-ID, bei Firmenkunden oft eine Bestell- oder Kostenstellennummer. Diese gehört in das Feld „Käuferreferenz“.

3. Positionen mit Einheit erfassen

Jede Position braucht Menge, Einheit, Einzelpreis und Steuersatz. Die Einheit wird in der XML-Datei als Code übertragen. Ein gutes Programm übersetzt deine gewohnten Einheiten automatisch.

Häufige Einheiten und ihre Codes (UN/ECE Recommendation 20)
EinheitCode
StückH87 oder C62
StundeHUR
TagDAY
QuadratmeterMTK
laufender MeterMTR
KilogrammKGM
PauschaleLS

4. Steuer richtig zuordnen

Jede Position bekommt eine Steuerkategorie. Normalfall ist „S“ (Regelsteuersatz 19 % oder ermäßigt 7 %). Für Bauleistungen an Bauunternehmer mit Reverse Charge gilt „AE“, für steuerfreie Leistungen „E“ mit Angabe des Befreiungsgrunds. Fehler an dieser Stelle führen oft zu Prüffehlern.

5. Zahlungsangaben ergänzen

Fälligkeitsdatum, IBAN, BIC und Verwendungszweck. Skonto lässt sich ebenfalls strukturiert angeben. So kann die Software des Kunden die Zahlung vorbereiten, ohne dass jemand die IBAN abtippt.

6. Technisch prüfen (validieren)

Vor dem Versand prüfst du die Datei gegen die Regeln der EN 16931 und, bei XRechnung, gegen die deutschen Zusatzregeln. Das BMF erwartet laut Schreiben vom 15.10.2025 eine solche Validierung. Formatfehler führen dazu, dass keine gültige E-Rechnung vorliegt.

7. Verschicken und archivieren

Die E-Rechnung schickst du als Anhang per E-Mail, lädst sie in ein Kundenportal hoch oder übermittelst sie über das Peppol-Netz. Archiviere die verschickte Datei acht Jahre (§ 14b UStG).

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PDF in E-Rechnung umwandeln: So geht es

Viele Selbstständige haben eine Rechnungsvorlage, die sie behalten möchten. Diese lässt sich in eine ZUGFeRD-Rechnung umwandeln: Das vorhandene PDF bleibt sichtbar, und die Rechnungsdaten werden als XML-Datei eingebettet.

  1. Rechnung wie gewohnt in Word oder einem anderen Programm schreiben und als PDF speichern.
  2. Das PDF im Werkzeug In E-Rechnung umwandeln hochladen.
  3. Absender, Kunde, Nummer, Datum, Positionen und Summen genau wie auf dem PDF eintragen.
  4. Prüfhinweise beachten und die ZUGFeRD-Datei herunterladen.

Eine reine XRechnung lässt sich aus einem PDF nicht einfach „umwandeln“, weil dabei das sichtbare Dokument wegfällt. Dafür trägst du die Daten in ein Programm oder ein Erfassungsportal ein. Für gelegentliche Umstellungen ist die Umwandlung ein guter Einstieg, für den Dauerbetrieb ein Rechnungsprogramm.

PDF in E-Rechnung umwandeln

Vorhandene PDF-Rechnung hochladen und als ZUGFeRD-E-Rechnung herunterladen.

PDF umwandeln

XRechnung erstellen für Behörden und öffentliche Auftraggeber

Für Rechnungen an Bundesbehörden gilt schon seit dem 27.11.2020 die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV), unabhängig vom Umsatz. Ausgenommen sind dort nur Direktaufträge bis 1.000 € netto. Länder und Kommunen haben eigene Regeln, verlangen aber ebenfalls meist eine XRechnung.

  • Leitweg-ID: Die Adresse der Behörde, die du vom Auftraggeber bekommst. Ohne sie wird die Rechnung zurückgewiesen. Mehr dazu im Ratgeber Leitweg-ID.
  • Übermittlung: über das Rechnungsportal des Bundes (ZRE oder OZG-RE), das jeweilige Landesportal oder per Peppol.
  • Kontaktdaten: Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail sind in der XRechnung Pflicht.
  • Anlagen: Aufmaß, Stundennachweis oder Lieferschein können als Anhang mitgeschickt werden.

Besonderheiten für Handwerker, Freelancer und Kleinunternehmer

Handwerk und Bau

Abschlags- und Schlussrechnungen sind ebenfalls E-Rechnungen. In der Schlussrechnung ziehst du die bereits gestellten Abschläge ab, siehe Abschlagsrechnung. Ein Aufmaß kann als Anlage beigefügt werden. Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer achtest du auf den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiter als PDF oder Papier verschickt werden. Den Lohnanteil für § 35a EStG weist du wie bisher getrennt aus.

Freelancer und Dienstleister

Wer nach Stunden abrechnet, nutzt die Einheit „Stunde“ (HUR) und gibt den Leistungszeitraum an. Der Stundenzettel kann als Anlage mitgehen. Arbeitest du für Kunden im EU-Ausland, greift die deutsche Pflicht nicht. Dein Kunde kann aber eigene Vorgaben haben.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, dürfen es aber. In der E-Rechnung steht dann statt Umsatzsteuer der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Was im Einzelnen gilt, steht in E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Typische Fehler beim Erstellen von E-Rechnungen

FehlerFolgeAbhilfe
PDF ohne XML verschicktkeine E-RechnungZUGFeRD oder XRechnung erzeugen
ZUGFeRD im Profil MINIMUM oder BASIC-WLgilt nicht als E-Rechnungmindestens Profil BASIC, besser EN 16931
Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID fehltBehörde weist Rechnung zurückLeitweg-ID beim Auftraggeber erfragen
Beträge in PDF und XML verschiedenRechnung fehlerhaftbeides aus einem Datensatz erzeugen
Steuerkategorie falsch (z. B. § 13b als „S“)Prüffehler, falscher SteuerausweisKategorie „AE“ für Reverse Charge
Datei nach dem Versand geändertVerstoß gegen GoBDkorrigierte Rechnung neu ausstellen

Mit Bürofy erstellst du Rechnungen wie gewohnt, und die E-Rechnung entsteht automatisch im passenden Format. Die Prüfung nach EN 16931 läuft vor dem Versand, Leitweg-ID und Käuferreferenz speicherst du beim Kunden.

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Häufige Fragen

Wie kann ich kostenlos eine E-Rechnung erstellen?
Mit dem kostenlosen Rechnungsgenerator erstellst du eine Rechnung und lädst sie als ZUGFeRD-E-Rechnung herunter. Hast du schon ein PDF, bettest du die Daten mit In E-Rechnung umwandeln ein. Beides ohne Anmeldung.
Kann ich eine E-Rechnung mit Word erstellen?
Nein. Word erzeugt nur ein PDF ohne strukturierte Daten, also eine sonstige Rechnung. Du kannst das Word-PDF aber anschließend in eine ZUGFeRD-Rechnung umwandeln, indem du die Rechnungsdaten in einem geeigneten Programm ergänzen.
Wie erstelle ich eine XRechnung?
Mit einem Rechnungsprogramm, das XRechnung ausgeben kann, oder über das Erfassungsportal der jeweiligen Verwaltung. Für Behörden brauchst du die Leitweg-ID des Auftraggebers und vollständige Kontaktdaten.
Wie erstelle ich eine ZUGFeRD-Rechnung?
Ein Programm erzeugt ein PDF/A-3 und bettet die Rechnungsdaten als XML-Datei ein. Wähle mindestens das Profil BASIC, besser EN 16931. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL gelten nicht als E-Rechnung.
Darf ich E-Rechnungen per E-Mail verschicken?
Ja. Die E-Mail ist ein zulässiger Übermittlungsweg. Wichtig ist das Format der Datei, nicht der Versandweg. Behörden verlangen oft die Einreichung über ihr Portal oder Peppol.
Muss ich eine E-Rechnung vor dem Versand prüfen?
Ja, das BMF erwartet eine technische Prüfung (Validierung). Formatfehler führen dazu, dass keine gültige E-Rechnung vorliegt und dein Kunde keine Vorsteuer ziehen kann. Gute Rechnungsprogramme prüfen automatisch.
Was kostet eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung selbst kostet nichts. Kosten entstehen nur für die Software. Für einzelne Rechnungen reichen kostenlose Werkzeuge, für den regelmäßigen Versand lohnt sich ein Rechnungsprogramm.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 1. November 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.