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Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer

Mit einer Dauerfristverlängerung gibst du deine Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat oder jedes Quartal einen Monat später ab als üblich. Das verschafft Luft, wenn Rechnungen spät geschrieben oder Belege spät sortiert werden. Monatszahler müssen dafür eine Sondervorauszahlung leisten, die sie im Dezember zurückbekommen. Dieser Ratgeber zeigt Fristen, Antrag und Rechenbeispiel.

7 Minuten LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Verlängerung ist die Voranmeldung am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV).
  • Der Antrag läuft über ELSTER mit dem Formular USt 1 H. Er gilt dauerhaft, bis du ihn widerrufst.
  • Monatszahler leisten jedes Jahr bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV).
  • Die Sondervorauszahlung wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet. Sie ist also kein zusätzlicher Steuerbetrag.
  • Quartalszahler bekommen die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Unternehmer, die Umsatzsteuer ausweisen, müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Normalerweise ist sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, die Zahlung ebenfalls. Für den Oktober also bis zum 10. November.

Die Dauerfristverlängerung schiebt diese Frist um einen Monat nach hinten (§ 46 UStDV). Die Voranmeldung für Oktober ist dann erst am 10. Dezember fällig. Das gilt für Abgabe und Zahlung gleichermaßen. Der Name sagt es: Die Verlängerung gilt dauerhaft für alle folgenden Zeiträume, nicht nur einmal.

Besonders nützlich ist das für Betriebe, die ihre Rechnungen erst nach Monatsende schreiben. Ein Elektriker, der am 28. Oktober eine Baustelle abschließt und erst am 5. November abrechnet, hat bei Soll-Versteuerung kaum Zeit, alle Belege zu prüfen. Mit Verlängerung bleibt ein ganzer Monat Puffer.

Umsatzsteuer-Fristen mit und ohne Dauerfristverlängerung

Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Diese Termine gelten in den kommenden Monaten:

Abgabe- und Zahlungsfristen der Umsatzsteuervoranmeldung
VoranmeldungszeitraumFrist ohne VerlängerungFrist mit Dauerfristverlängerung
Oktober 202610. November 202610. Dezember 2026
Dezember 202611. Januar 202710. Februar 2027
Januar 202710. Februar 202710. März 2027
4. Quartal 202611. Januar 202710. Februar 2027
1. Quartal 202712. April 202710. Mai 2027

Ob du monatlich oder vierteljährlich abgibst, hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab. Seit 2025 gilt: Bei mehr als 9.000 € monatlich, darunter vierteljährlich. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt dich ganz von den Voranmeldungen befreien. Kleinunternehmer geben in der Regel gar keine Voranmeldungen ab, siehe Kleinunternehmerregelung.

Dauerfristverlängerung beantragen über ELSTER

Den Antrag stellst du elektronisch über Mein ELSTER oder deine Buchhaltungssoftware. Das Formular heißt „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung (USt 1 H)“. Eine Begründung ist nicht nötig. Das Finanzamt muss den Antrag nicht ausdrücklich genehmigen. Lehnt es nicht ab, gilt die Verlängerung als gewährt.

  1. In Mein ELSTER anmelden und unter „Formulare & Leistungen“ die Umsatzsteuer auswählen.
  2. Das Formular USt 1 H für das betreffende Jahr öffnen.
  3. Steuernummer und Zeitraum eintragen.
  4. Als Monatszahler die Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres und die daraus berechnete Sondervorauszahlung angeben.
  5. Absenden und die Sondervorauszahlung bis zum Fristende überweisen oder per Lastschrift einziehen lassen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

  • Monatszahler: bis zum 10. Februar des Jahres, für das die Verlängerung gelten soll. Das ist die Frist der Januar-Voranmeldung.
  • Quartalszahler: bis zum 10. April, also bis zur Frist der Voranmeldung für das erste Quartal.
  • Gründer: bis zur Frist der ersten Voranmeldung, für die die Verlängerung gelten soll.

Ist die Verlängerung einmal gewährt, musst du sie nicht jedes Jahr neu beantragen. Monatszahler müssen aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die neue Sondervorauszahlung anmelden und zahlen. Dafür verwenden sie wieder das Formular USt 1 H.

Sondervorauszahlung: 1/11 mit Rechenbeispiel

Monatszahler zahlen als Ausgleich für die längere Frist eine Sondervorauszahlung. Sie beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV). Gemeint sind die angemeldeten Zahllasten aus den Voranmeldungen, ohne die Sondervorauszahlung des Vorjahres. Erstattungsmonate mindern die Summe.

Beispiel: Ein Fliesenleger hat 2026 in seinen zwölf Voranmeldungen insgesamt 33.000 € Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt. Für 2027 möchte er die Dauerfristverlängerung behalten.

Berechnung und Verrechnung der Sondervorauszahlung
SchrittBetrag
Summe der Vorauszahlungen 202633.000,00 €
Sondervorauszahlung 2027 (33.000 € ÷ 11)3.000,00 €
Fällig bis10. Februar 2027
Zahllast laut Voranmeldung Dezember 20272.600,00 €
Abzüglich Sondervorauszahlung (Kz. 39)− 3.000,00 €
Erstattung aus der Dezember-Voranmeldung400,00 €

War dein Betrieb im Vorjahr nur einen Teil des Jahres tätig, rechnest du die Vorauszahlungen auf ein volles Jahr hoch. Wer im laufenden Jahr gründet, legt die voraussichtlichen Vorauszahlungen dieses Jahres zugrunde (§ 47 Abs. 2 und 3 UStDV).

Verrechnung im Dezember

Die Sondervorauszahlung trägst du in der Voranmeldung für Dezember in Kennzahl 39 ein. Sie mindert die Zahllast dieses Monats. Ist sie höher als die Zahllast, erstattet das Finanzamt die Differenz. Endet deine Tätigkeit im Laufe des Jahres, verrechnest du die Sondervorauszahlung in der letzten Voranmeldung.

Sondervorauszahlung in Buchhaltung und EÜR

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt Betriebsausgaben. Das gilt auch für die Sondervorauszahlung. Sie mindert den Gewinn im Jahr der Zahlung, also in der Regel im Februar. Erstattungen aus der Dezember-Voranmeldung sind Betriebseinnahmen im Jahr des Zahlungseingangs.

Die 10-Tage-Regel um den Jahreswechsel

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gelten als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (§ 11 Abs. 2 EStG). Sind sie innerhalb von zehn Tagen nach dem 31. Dezember fällig und werden in diesem Zeitraum gezahlt, gehören sie zum alten Jahr. Mit Dauerfristverlängerung betrifft das die Voranmeldung für November, die am 10. Januar fällig ist. Ohne Verlängerung betrifft es die Voranmeldung für Dezember.

Im Januar 2027 fällt der 10. auf einen Sonntag, die Zahlungsfrist endet deshalb erst am 11. Januar. Für die Zehn-Tage-Regel kommt es aber auf die gesetzliche Fälligkeit am 10. an, nicht auf die Verschiebung wegen des Wochenendes (BFH, Urteil vom 21.6.2022, VIII R 25/20). Zahlst du bis zum 10. Januar, zählt die Vorauszahlung also trotzdem noch zum alten Jahr.

Vor- und Nachteile der Dauerfristverlängerung

Abwägung für Monats- und Quartalszahler
VorteileNachteile
Ein Monat mehr Zeit für Belege, Rechnungen und KontoabgleichMonatszahler binden Liquidität durch die Sondervorauszahlung
Bei Soll-Versteuerung mehr Zeit, bis Kundenzahlungen eingehenDie Sondervorauszahlung kommt erst mit der Dezember-Voranmeldung zurück
Weniger Stress zum Monatsanfang, Steuerberater arbeiten entspannterZwei Steuertermine im Februar: Sondervorauszahlung und Dezember-Voranmeldung
Einmal beantragen, gilt dauerhaftZahlungen verschieben sich nur, sie entfallen nicht

Für Quartalszahler überwiegen die Vorteile fast immer, weil keine Sondervorauszahlung anfällt. Bei Monatszahlern lohnt sich die Verlängerung, wenn sie Rechnungen spät schreiben oder Kunden oft spät zahlen. Wer ohnehin jeden Monat pünktlich abschließt, kann darauf verzichten und behält das Geld der Sondervorauszahlung auf dem Konto.

Bürofy berechnet die Kennzahlen deiner Umsatzsteuervoranmeldung aus den Buchungen und zeigt sie zur Übernahme in Mein ELSTER an, zusammen mit der regulären Abgabefrist. Mit Dauerfristverlängerung rechnest du einen Monat hinzu.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung?
Über Mein ELSTER mit dem Formular USt 1 H „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung“. Monatszahler stellen den Antrag bis zum 10. Februar und zahlen gleichzeitig die Sondervorauszahlung. Eine Begründung ist nicht nötig.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
Sie beträgt 1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Bei 33.000 € Vorauszahlungen sind das 3.000 €. Quartalszahler leisten keine Sondervorauszahlung.
Bekomme ich die Sondervorauszahlung zurück?
Ja, sie wird in der Voranmeldung für Dezember in Kennzahl 39 verrechnet. Ist sie höher als die Dezember-Zahllast, erstattet das Finanzamt den Rest. Es handelt sich also nur um eine vorgezogene Zahlung.
Wann ist die Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung fällig?
Einen Monat später als üblich, also am 10. Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Zeitraums. Die Voranmeldung für Oktober ist dann am 10. Dezember fällig. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen?
Nein, sie gilt fort, bis du sie widerrufst oder das Finanzamt sie zurücknimmt. Monatszahler müssen aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die neue Sondervorauszahlung anmelden und zahlen.
Lohnt sich die Dauerfristverlängerung?
Für Quartalszahler fast immer, weil keine Sondervorauszahlung anfällt. Monatszahler gewinnen Zeit, binden aber Liquidität bis zum Dezember. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Rechnungen oder Belege oft erst nach Monatsende vorliegen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.