Das Wichtigste in Kürze
- Gewerbesteuer zahlen Gewerbetreibende wie Handwerker, Händler oder Hausmeisterservices. Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine.
- Einzelunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Darüber gilt: Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde.
- Bei einem Gewinn von 60.000 € und 400 % Hebesatz fallen 4.970 € Gewerbesteuer an.
- Nach § 35 EStG wird das 4,0-Fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich die Belastung damit weitgehend aus.
- Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Vorauszahlungen sind am 15. Februar, Mai, August und November fällig.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Steuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb im Inland (§ 2 GewStG). Dazu gehören Handwerksbetriebe, Händler, Onlineshops, Gastronomen, Hausmeisterservices und Reinigungsfirmen. Ob du als Einzelunternehmen, GbR oder GmbH auftrittst, spielt für die Pflicht keine Rolle. Wer ein Gewerbe hat, muss es auch anmelden. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Gewerbe anmelden.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Freiberuflich nach § 18 EStG sind etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Künstler. Eine Grafikdesignerin mit künstlerischem Schwerpunkt oder ein IT-Freelancer mit ingenieurähnlicher Ausbildung kann ebenfalls freiberuflich sein. Das prüft das Finanzamt bei der Anmeldung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Handwerker sind immer gewerblich tätig, auch Meisterbetriebe. Für einen Elektriker oder Fliesenleger stellt sich also nicht die Frage ob, sondern nur, ob der Gewinn den Freibetrag überschreitet.
Gewerbesteuer berechnen: Rechenschema mit Beispiel
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz. Daraus wird in fünf Schritten die Gewerbesteuer.
- Gewinn nach Einkommensteuerrecht ermitteln.
- Hinzurechnungen addieren und Kürzungen abziehen (§§ 8, 9 GewStG). Ergebnis ist der Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100 €.
- Den Freibetrag von 24.500 € abziehen (gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften).
- Mit der Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren. Das ergibt den Steuermessbetrag.
- Den Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren.
Beispiel: Ein Malerbetrieb in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz erzielt 60.000 € Gewinn. Hinzurechnungen fallen nicht an, weil seine Miet- und Zinsaufwendungen weit unter dem Freibetrag von 200.000 € liegen.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn | 60.000,00 € | |
| + Hinzurechnungen / − Kürzungen | 0,00 € | |
| = Gewerbeertrag | abgerundet auf volle 100 € | 60.000,00 € |
| − Freibetrag Einzelunternehmen | § 11 Abs. 1 GewStG | 24.500,00 € |
| = verbleibender Gewerbeertrag | 35.500,00 € | |
| × Steuermesszahl 3,5 % | 35.500 € × 3,5 % | 1.242,50 € |
| × Hebesatz 400 % | 1.242,50 € × 4,0 | 4.970,00 € |
Gewerbesteuer Einzelunternehmen: drei Gewinnstufen im Vergleich
| Gewinn | nach Freibetrag | Messbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer bei 400 % |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 0 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 40.000 € | 15.500 € | 542,50 € | 2.170,00 € |
| 60.000 € | 35.500 € | 1.242,50 € | 4.970,00 € |
| 80.000 € | 55.500 € | 1.942,50 € | 7.770,00 € |
Ein Hausmeisterservice mit 20.000 € Gewinn zahlt also keine Gewerbesteuer. Ab dem ersten Euro über 24.500 € wird es steuerpflichtig, allerdings nur mit dem Betrag über dem Freibetrag.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Er muss mindestens 200 % betragen (§ 16 Abs. 4 GewStG). In vielen Großstädten liegt er zwischen 400 % und 500 %, in kleinen Gemeinden oft bei 300 % bis 380 %. Den aktuellen Wert findest du auf der Website deiner Gemeinde oder im Gewerbesteuerbescheid.
Hinzurechnungen und Kürzungen kurz erklärt
Die Gewerbesteuer soll den Ertrag des Betriebs unabhängig von seiner Finanzierung erfassen. Deshalb werden bestimmte Aufwendungen dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 GewStG).
| Aufwand | Anteil, der einfließt |
|---|---|
| Zinsen für Kredite und Kontokorrent | 100 % |
| Miete und Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Transporter) | 20 % |
| Miete für Werkstatt, Büro, Lager | 50 % |
| Lizenzgebühren, z. B. für Software-Rechte | 25 % |
Von der Summe dieser Anteile wird ein Freibetrag von 200.000 € abgezogen. Nur der Rest fließt zu 25 % in den Gewerbeertrag. Ein Tischler mit 24.000 € Werkstattmiete (50 % = 12.000 €), 6.000 € Kreditzinsen und 9.000 € Leasing (20 % = 1.800 €) kommt auf 19.800 €. Das liegt weit unter 200.000 €, es wird also nichts hinzugerechnet. Für die meisten kleinen Betriebe spielen Hinzurechnungen deshalb keine Rolle.
Gekürzt wird der Gewinn unter anderem für Grundbesitz im Betriebsvermögen. Seit 2025 beträgt die Kürzung 0,11 % des Grundsteuerwerts (§ 9 Nr. 1 GewStG). So soll eine doppelte Belastung mit Grundsteuer und Gewerbesteuer vermieden werden.
Gewerbesteuer-Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen Ausgleich: Nach § 35 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um das 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags. Begrenzt ist die Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf die Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.
| Hebesatz 400 % | Hebesatz 490 % | |
|---|---|---|
| Steuermessbetrag | 1.242,50 € | 1.242,50 € |
| Gewerbesteuer | 4.970,00 € | 6.088,25 € |
| Anrechnung (4,0 × Messbetrag) | − 4.970,00 € | − 4.970,00 € |
| Verbleibende Mehrbelastung | 0,00 € | 1.118,25 € |
Bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer im Beispiel also vollständig ausgeglichen. Liegt der Hebesatz höher, bleibt ein Rest. Weil die Einkommensteuer sinkt, fällt zudem ein eventueller Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer niedriger aus. Voraussetzung ist, dass genug Einkommensteuer anfällt. Bei Verlusten aus anderen Quellen oder sehr niedriger Einkommensteuer verpufft ein Teil der Anrechnung.
Vorauszahlungen und Gewerbesteuererklärung
Vorauszahlungen
Die Gemeinde setzt auf Basis des letzten Bescheids vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Fällig sind sie am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG). Im Gründungsjahr schätzt die Gemeinde die Vorauszahlungen anhand deiner Angaben aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Geht dein Gewinn deutlich zurück, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung des Messbetrags für Vorauszahlungen beantragen.
Die Gewerbesteuererklärung
Die Erklärung gibst du elektronisch über ELSTER beim Finanzamt ab, nicht bei der Gemeinde. Einzelunternehmen müssen sie nur abgeben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt oder das Finanzamt dazu auffordert (§ 25 GewStDV). Die Frist ist dieselbe wie bei der Einkommensteuererklärung, also der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater gilt eine längere Frist.
- Du reichst die Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ein.
- Das Finanzamt erlässt den Gewerbesteuermessbescheid.
- Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und schickt den Gewerbesteuerbescheid.
- Nachzahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Die neuen Vorauszahlungen stehen ebenfalls im Bescheid.
Leg im ersten profitablen Jahr Geld zurück. Viele Gründer werden von der ersten Nachzahlung plus erhöhten Vorauszahlungen überrascht. Eine laufende Buchhaltung als Einzelunternehmer zeigt dir früh, wie sich der Gewinn entwickelt.
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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Gewerbesteuer?
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?
Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
