Das Wichtigste in Kürze
- Verzugszinsen darfst du erst ab Verzug verlangen. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein – bei Privatkunden nur mit Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Der Zinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkte bei Geschäften ohne Verbraucher (§ 288 BGB).
- Der Basiszinssatz liegt seit 1. Juli 2026 bei 1,52 %. Daraus ergeben sich 6,52 % (Verbraucher) und 10,52 % (Unternehmer). Stand: November 2026.
- Formel: offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Ändert sich der Basiszinssatz, rechnest du jede Periode getrennt.
- Gegenüber Unternehmen kommt eine Pauschale von 40 € hinzu. Zinseszinsen sind nicht erlaubt.
Wann beginnt der Verzug?
Verzugszinsen sind ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass dein Kunde zu spät zahlt. Sie entstehen aber nicht automatisch mit dem Fälligkeitsdatum. Entscheidend ist der Verzug nach § 286 BGB. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Zinsuhr.
Grundsätzlich kommt ein Kunde in Verzug, wenn er eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt. Das Gesetz kennt aber mehrere Fälle, in denen es keine Mahnung braucht:
- Datum nach dem Kalender: Auf der Rechnung steht „zahlbar bis 20.11.2026“. Dann ist der Kunde mit Ablauf dieses Tages im Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Frist ab einem Ereignis: Vereinbart ist zum Beispiel „Zahlung 14 Tage nach Abnahme“. Auch dann beginnt der Verzug ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
- Ernsthafte Zahlungsverweigerung: Der Kunde erklärt klar und endgültig, dass er nicht zahlen wird (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
- 30-Tage-Regel: Bei Geldforderungen tritt Verzug spätestens ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB).
Praxistipp: Ein festes Datum auf der Rechnung ist die sicherste Lösung. Dann weißt du genau, ab welchem Tag Zinsen laufen, und musst nicht nachweisen, wann die Rechnung zugegangen ist. Welche weiteren Angaben auf eine Rechnung gehören, erklärt der Ratgeber Rechnung: Pflichtangaben.
Wie hoch sind die Verzugszinsen? Zinssätze nach § 288 BGB
Der gesetzliche Verzugszins ist an den Basiszinssatz gekoppelt. Wie viel du zusätzlich verlangen darfst, hängt davon ab, wer dein Kunde ist:
- Privatkunde (Verbraucher) beteiligt: Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Kein Verbraucher beteiligt (Geschäftskunde, Hausverwaltung, Behörde): Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte für Entgeltforderungen (§ 288 Abs. 2 BGB).
Wichtig ist das Wort Prozentpunkte. Es geht nicht um 5 % oder 9 % vom Basiszins, sondern um einen festen Aufschlag. Bei einem Basiszinssatz von 1,52 % ergeben sich also 1,52 + 5 = 6,52 % und 1,52 + 9 = 10,52 % pro Jahr.
Hast du im Vertrag einen höheren Zinssatz wirksam vereinbart, darfst du diesen verlangen. Einen Ausschluss von Verzugszinsen in den Bedingungen deines Geschäftskunden musst du dagegen nicht hinnehmen: Eine solche Vereinbarung ist nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam.
Aktueller Basiszinssatz 2026
Den Basiszinssatz nach § 247 BGB veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Er ändert sich zweimal im Jahr, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Grundlage ist der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Zum 1. Juli 2026 ist der Basiszinssatz auf 1,52 % gestiegen.
| Zeitraum | Basiszinssatz | Verbraucher (+ 5 PP) | Unternehmer (+ 9 PP) |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 – 30.06.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| seit 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027. Die Bundesbank gibt den neuen Wert in der Regel kurz vorher bekannt. Prüf den Satz deshalb immer, bevor du Zinsen für einen Zeitraum ab 2027 berechnen.
Formel: So berechnest du Verzugszinsen
Verzugszinsen sind Jahreszinsen. Für einen kürzeren Zeitraum rechnest du sie tagesgenau herunter. Die gängige Formel lautet:
Verzugszinsen = offener Betrag × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365
Zinsen berechnest du auf den Bruttobetrag, also einschließlich Umsatzsteuer, denn diesen Betrag schuldet der Kunde. Die Verzugstage zählst du ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Tag der Zahlung. Gerichte und gängige Zinsrechner rechnen meist mit 365 Tagen pro Jahr. Für kleinere Beträge spielt die genaue Zählweise praktisch keine Rolle.
Beispiele mit dem aktuellen Zinssatz
| Fall | Offener Betrag | Zinssatz | Verzugstage | Verzugszinsen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftskunde, Malerarbeiten | 2.380,00 € | 10,52 % | 45 | 30,87 € |
| Privatkunde, Heizungswartung | 1.190,00 € | 6,52 % | 60 | 12,75 € |
| Geschäftskunde, Großauftrag | 5.000,00 € | 10,52 % | 30 | 43,23 € |
Rechenweg für das erste Beispiel: 2.380 € × 10,52 ÷ 100 = 250,38 € Zinsen pro Jahr. Geteilt durch 365 ergibt das 0,686 € pro Tag. Mal 45 Tage sind es 30,87 €. Bei einem Geschäftskunden kommen noch die 40 € Pauschale hinzu, insgesamt also 70,87 €.
Im zweiten Beispiel kostet der Verzug den Privatkunden nach zwei Monaten 12,75 €. Das klingt wenig. Bei mehreren offenen Rechnungen und längeren Zeiträumen summiert es sich aber schnell. Ein „Verzugszinsen-Rechner“ im Internet liefert dieselben Ergebnisse, sofern er den richtigen Basiszinssatz verwendet.
Verzugszinsen über einen Basiszins-Wechsel hinweg
Läuft der Verzug über den 1. Januar oder 1. Juli hinaus, gilt nicht ein einziger Zinssatz. Der Zinssatz ist variabel und passt sich automatisch an. Du teilst den Zeitraum deshalb in Zinsperioden auf und rechnest jede Periode mit ihrem eigenen Satz.
Beispiel: Ein Geschäftskunde schuldet 4.000 € und ist seit dem 1. Juni 2026 im Verzug. Er zahlt am 31. Juli 2026.
| Periode | Tage | Zinssatz | Rechnung | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 01.06. – 30.06.2026 | 30 | 10,27 % | 4.000 € × 10,27 % × 30 ÷ 365 | 33,76 € |
| 01.07. – 31.07.2026 | 31 | 10,52 % | 4.000 € × 10,52 % × 31 ÷ 365 | 35,74 € |
| Summe | 61 | 69,50 € |
Hat der Kunde zwischendurch einen Teil gezahlt, beginnst du ab dem Zahlungstag eine neue Periode mit dem verringerten Betrag. Teilzahlungen werden nach § 367 BGB zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
40-€-Pauschale und Mahngebühren
Verzugspauschale nur bei Geschäftskunden
Ist dein Kunde kein Verbraucher, steht dir bei Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Du musst dafür keine Kosten nachweisen. Die Pauschale fällt pro verspäteter Forderung an, nicht pro Mahnung. Verlangst du später zum Beispiel Anwaltskosten als Schadensersatz, wird die Pauschale darauf angerechnet.
Gegenüber Privatkunden gibt es keine Pauschale. Hier bleibt es bei Zinsen und nachweisbaren Kosten.
Mahngebühren: nur tatsächliche Kosten
Pauschale Mahngebühren wie 5 € oder 10 € pro Schreiben sind rechtlich angreifbar. Ersatzfähig sind nur die Kosten, die dir durch den Verzug tatsächlich entstehen, etwa Porto und Material. Deine eigene Arbeitszeit zählt in der Regel nicht dazu. Die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, kannst du nach der Rechtsprechung meist nicht in Rechnung stellen, weil der Kunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Verzug war.
Wie du eine Mahnung aufbaust und welche Stufen sinnvoll sind, liest du im Ratgeber Mahnung schreiben.
Verzugszinsrechner
Taggenau mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz rechnen – inklusive 40-€-Pauschale.
Im Mahnwesen von Bürofy werden Verzugszinsen tagesgenau mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz und bei Geschäftskunden die 40-€-Pauschale automatisch berechnet und in die Mahnung übernommen.
Zinseszins-Verbot und Verjährung
Keine Zinsen auf Zinsen
Nach § 289 BGB darfst du von Zinsen keine Verzugszinsen verlangen. Du berechnest Zinsen also immer nur auf die Hauptforderung, nicht auf bereits aufgelaufene Zinsen, die Pauschale oder Mahnkosten. Wer die Zinsen einer Mahnung einfach zum Rechnungsbetrag addiert und darauf weiterrechnet, verlangt zu viel.
Wie lange kannst du Zinsen fordern?
Für die Hauptforderung gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung aus dem Jahr 2026 verjährt damit grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2029.
Zinsen als Nebenforderung verjähren spätestens mit der Hauptforderung (§ 217 BGB). Eine einfache Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie etwa durch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage.
Verzugszinsen in der Mahnung richtig ausweisen
Die beste Berechnung nützt wenig, wenn der Kunde sie nicht nachvollziehen kann. Weis die Zinsen in der Mahnung deshalb als eigene Zeile aus und nenn den Rechenweg. Dann sieht der Kunde, dass du dich an die gesetzlichen Regeln halten.
Beispiel: Die Tischlerei Brandt hat der Hausverwaltung Sommer am 1. September 2026 eine Rechnung über 2.380 € gestellt, zahlbar bis 15. September 2026. Am 30. Oktober 2026 ist noch nichts eingegangen. Die Hausverwaltung ist ein Unternehmen, also gilt der höhere Zinssatz.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Rechnung Nr. 2026-088 vom 01.09.2026 | 2.380,00 € |
| Verzugszinsen 10,52 % p. a. vom 16.09. bis 30.10.2026 (45 Tage) | 30,87 € |
| Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB | 40,00 € |
| Offener Gesamtbetrag | 2.450,87 € |
Wichtig: Die Zinsen laufen weiter, bis das Geld bei dir eingeht. Schreib deshalb dazu, dass sich der Zinsbetrag bis zum Zahlungseingang weiter erhöht. Zahlt der Kunde nur den Rechnungsbetrag, bleibt der Rest offen. Ob du ihn weiter verfolgst, entscheidest du selbst.
Verzugszinsen-Rechner oder eigene Rechnung?
Online-Rechner sind praktisch für eine schnelle Kontrolle. Prüf aber, ob der Rechner den aktuellen Basiszinssatz kennt und Zinsperioden über den 1. Januar und 1. Juli hinweg trennt. Für die eigene Ablage ist es sinnvoll, die Berechnung zusammen mit der Mahnung zu speichern. Dann kannst du die Zahl später jederzeit belegen.
Praxistipps: Verzugszinsen sauber geltend machen
- Festes Zahlungsdatum angeben: „zahlbar bis 20.11.2026“ statt „innerhalb von 14 Tagen“. So steht der Verzugsbeginn eindeutig fest.
- Verbraucherhinweis aufnehmen: Bei Privatkunden den Hinweis auf die 30-Tage-Regel in jede Rechnung schreiben.
- Kundentyp prüfen: Handelt der Kunde privat oder für ein Unternehmen? Davon hängen Zinssatz und Pauschale ab.
- Rechenweg offenlegen: In der Mahnung Betrag, Zinssatz, Zeitraum und Ergebnis nennen. Das wirkt seriös und vermeidet Rückfragen.
- Zinsperioden trennen: Bei Verzug über den 1. Januar oder 1. Juli den Zeitraum aufteilen.
- Kulanz bewusst einsetzen: Bei Stammkunden kann es sinnvoll sein, auf kleine Zinsbeträge zu verzichten. Entscheide das aktiv und nicht aus Unsicherheit.
- Zahlungseingang buchen: Verzugszinsen sind Betriebseinnahmen. Sie unterliegen als Schadensersatz nicht der Umsatzsteuer, gehören aber in deine EÜR.
Mit diesen Punkten berechnest du Verzugszinsen korrekt und kannst sie im Streitfall belegen. Oft reicht schon der sichtbare Zinsbetrag in der Mahnung, damit der Kunde zügig zahlt.
Häufige Fragen
Wie berechne ich Verzugszinsen?
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Werden Verzugszinsen vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet?
Darf ich Verzugszinsen und 40 € Pauschale gleichzeitig verlangen?
Muss ich Verzugszinsen in der Mahnung ankündigen?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 1. November 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
