Das Wichtigste in Kürze
- Das Aufmaß ermittelt die tatsächlich ausgeführten Mengen, etwa Quadratmeter, laufende Meter oder Stück. Mit dem Einheitspreis ergibt sich daraus der Rechnungsbetrag.
- Ist die VOB/B vereinbart, soll das Aufmaß möglichst gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen (§ 14 Abs. 2 VOB/B). Ein gemeinsames, unterschriebenes Aufmaß verhindert späteren Streit.
- Die VOB/C regelt je Gewerk, wie gemessen wird. Bei Putz- und Malerarbeiten werden Öffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße übermessen, bei Fliesenarbeiten nur Aussparungen bis 0,1 m².
- Ein gutes Aufmaßblatt nennt Position, Raum, Rechenweg, Menge und Einheit – so kann jeder die Zahlen nachrechnen.
- Digitale Aufmaße mit Formeln sparen Abschreibarbeit und Tippfehler, weil Mengen direkt in Angebot oder Rechnung übernommen werden.
Was ist ein Aufmaß?
Ein Aufmaß ist die genaue Ermittlung der Mengen, die du auf einer Baustelle ausgeführt hast. Gemessen werden Flächen in m², Längen in laufenden Metern (lfm), Rauminhalte in m³ oder Stückzahlen. Das Ergebnis wird auf einem Aufmaßblatt festgehalten.
Gebraucht wird das Aufmaß vor allem beim Einheitspreisvertrag. Dort vereinbarst du im Angebot einen Preis pro Einheit, etwa 9,50 € je m² Wandanstrich. Die Mengen im Angebot sind nur geschätzt. Abgerechnet wird später nach der tatsächlich ausgeführten Menge. Ohne Aufmaß gibt es also keine prüfbare Rechnung.
Beim Pauschalpreisvertrag ist ein Aufmaß für die Abrechnung meist nicht nötig, weil der Preis unabhängig von der Menge feststeht. Trotzdem lohnt sich ein Aufmaß vorab, um das Angebot richtig zu kalkulieren. Wie du Positionen und Preise im Angebot aufbaust, erklärt der Ratgeber Angebot schreiben.
Aufmaß vor und nach der Ausführung
- Aufmaß für das Angebot: Du misst vor Ort, um Mengen für Angebot oder Kostenvoranschlag zu ermitteln.
- Aufmaß für die Abrechnung: Du misst nach oder während der Ausführung die tatsächlich erbrachte Leistung. Dieses Aufmaß ist rechtlich entscheidend.
- Aufmaß für Abschläge: Bei längeren Baustellen belegen Teil-Aufmaße den Leistungsstand für eine Abschlagsrechnung.
Gemeinsames Aufmaß: warum es so wichtig ist
Ist die VOB/B vereinbart, sollen die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorgenommen werden (§ 14 Abs. 2 VOB/B). Auftragnehmer und Auftraggeber messen also zusammen und unterschreiben das Ergebnis.
Ein gemeinsames Aufmaß hat großen Vorteil: Beide Seiten haben die Mengen bestätigt. Nach der Rechtsprechung sind die Parteien daran grundsätzlich gebunden. Später kann eine Seite die Mengen meist nur noch angreifen, wenn sie konkrete Fehler nachweist. Das spart Diskussionen bei der Rechnungsprüfung.
Besonders wichtig ist das gemeinsame Aufmaß bei Leistungen, die später verdeckt werden. Dämmung hinter Gipskarton, Abdichtungen unter Fliesen oder Leitungen im Estrich lassen sich nachträglich kaum noch messen. Lade den Kunden oder die Bauleitung rechtzeitig ein, bevor die nächste Schicht aufgebracht wird.
Checkliste für den Aufmaßtermin
- Leistungsverzeichnis oder Angebot mit Positionsnummern mitnehmen.
- Messwerkzeug prüfen: Zollstock, Maßband, Laser-Entfernungsmesser mit vollem Akku.
- Vorab klären, welche Fassung der ATV und welche Abrechnungsregeln gelten.
- Raum für Raum messen und jeden Wert sofort mit Rechenweg notieren.
- Unklare Stellen fotografieren, zum Beispiel Nischen, Vorsprünge oder Schrägen.
- Ergebnis gemeinsam durchgehen und von beiden Seiten mit Datum unterschreiben lassen.
Bei privaten Bauherren wird die VOB/B selten wirksam vereinbart. Dann gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Ein gemeinsames Aufmaß ist dort nicht vorgeschrieben, aber genauso sinnvoll.
Aufmaß nach VOB/C: Abrechnungs- und Übermessungsregeln
Die VOB Teil C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Für fast jedes Gewerk gibt es eine eigene DIN-Norm, etwa DIN 18350 für Putz- und Stuckarbeiten oder DIN 18363 für Maler- und Lackierarbeiten. Allgemeine Regeln stehen in DIN 18299. In jeder ATV regelt der Abschnitt 5 die Abrechnung, also wie gemessen und was abgezogen wird.
Ein zentrales Prinzip ist das Übermessen. Kleine Öffnungen werden nicht von der Fläche abgezogen, sondern einfach mitgerechnet. Das ist kein Geschenk an den Handwerker: Das Arbeiten um kleine Öffnungen herum kostet oft mehr Zeit als die eingesparte Fläche.
| Gewerk (ATV) | Übermessen werden | Abgezogen werden |
|---|---|---|
| Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350) | Öffnungen und Aussparungen bis 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Maler- und Lackierarbeiten (DIN 18363) | Öffnungen und Aussparungen bis 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Trockenbauarbeiten (DIN 18340) | Öffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Fliesen- und Plattenarbeiten (DIN 18352) | Aussparungen bis 0,1 m² Einzelgröße | Aussparungen über 0,1 m² |
Ebenfalls wichtig: Viele ATV schreiben vor, ob nach den Maßen der fertigen Oberfläche oder nach Rohbaumaßen abgerechnet wird. Kläre das, bevor du misst. Sonst musst du später nachmessen.
Aufmaß erstellen: So baust du ein Aufmaßblatt auf
Ein Aufmaßblatt muss vor allem eines sein: nachvollziehbar. Jeder, der es liest, soll die Mengen nachrechnen können. Dazu gehören in den Kopf des Blattes Bauvorhaben, Auftraggeber, Datum, Gewerk und die Namen der Anwesenden. Darunter folgen die Messungen, sortiert nach Position und Raum.
Beispiel: Ein Maler streicht in einer Wohnung Wohnzimmer und Flur. Das Wohnzimmer misst 5,20 × 4,10 m bei 2,50 m Raumhöhe. Es hat ein Fenster mit 1,40 × 1,30 m und ein Fenster-Tür-Element mit 2,20 × 2,10 m.
| Pos. | Raum | Bezeichnung | Rechenweg | Menge | Einheit |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Wohnzimmer | Wandfläche | 2 × (5,20 + 4,10) × 2,50 | 46,50 | m² |
| 1 | Wohnzimmer | Fenster 1,82 m² (übermessen) | – | 0,00 | m² |
| 1 | Wohnzimmer | Abzug Fenster-Tür-Element | − 2,20 × 2,10 | −4,62 | m² |
| 1 | Flur | Wandfläche | 2 × (3,80 + 1,20) × 2,50 | 25,00 | m² |
| Summe Position 1 | 66,88 | m² | |||
| 2 | Wohnzimmer | Deckenfläche | 5,20 × 4,10 | 21,32 | m² |
| 3 | Wohnzimmer | Sockelleiste lackieren | 2 × (5,20 + 4,10) − 2,20 | 16,40 | lfm |
Das kleine Fenster hat 1,82 m² und liegt damit unter der Grenze von 2,5 m². Es wird übermessen. Das Fenster-Tür-Element hat 4,62 m² und wird abgezogen. Die Türen im Flur sind ebenfalls kleiner als 2,5 m² und bleiben in der Fläche. Laibungen sind in diesem vereinfachten Beispiel nicht berücksichtigt.
Die wichtigsten Formeln im Aufmaß
- Rechteck (Wand, Decke, Boden): Länge × Breite.
- Wandfläche eines Raums: Umfang × Höhe, also 2 × (Länge + Breite) × Höhe.
- Dreieck (Giebelwand, Dachschräge): Grundlinie × Höhe ÷ 2.
- Trapez (Treppenwange, schräge Wand): (a + c) ÷ 2 × Höhe.
- Kreis (runde Öffnung, Säule): π × Radius² für die Fläche, π × Durchmesser für den Umfang.
- Rauminhalt (Aushub, Beton): Länge × Breite × Höhe.
Schreib den Rechenweg immer mit auf, nicht nur das Ergebnis. „2 × (5,20 + 4,10) × 2,50“ ist für den Kunden prüfbar. „46,50 m²“ allein ist es nicht.
Aufmaß auf Papier oder mit Aufmaß-Software?
Viele Betriebe arbeiten noch mit Klemmbrett, Bleistift und Zollstock. Das funktioniert, hat aber Schwächen: Die Zahlen müssen im Büro abgetippt werden, Handschrift ist schwer lesbar und Rechenfehler fallen oft erst beim Kunden auf.
| Kriterium | Papier | Digital (App oder Software) |
|---|---|---|
| Erfassung vor Ort | Schnell, ohne Technik | Tablet oder Smartphone, Laser-Entfernungsmesser möglich |
| Rechnen | Von Hand oder Taschenrechner | Formeln werden automatisch ausgerechnet |
| Übertrag in Rechnung | Abtippen, Fehlerquelle | Mengen werden direkt übernommen |
| Nachvollziehbarkeit | Abhängig von der Handschrift | Einheitlich, mit Rechenweg und Fotos |
| Archivierung | Ordner, Scan nötig | Beim Projekt gespeichert |
Eine Aufmaß-Software lohnt sich vor allem, wenn du regelmäßig nach Einheitspreisen abrechnest. Achte darauf, dass du Rechenwege frei eingeben kannst, Positionen aus dem Angebot übernommen werden und das Aufmaß als PDF an die Rechnung angehängt werden kann.
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In Bürofy trägst du im Aufmaß Formeln wie „2×3,5+2,4“ direkt ein. Die Menge wird sofort berechnet und lässt sich in ein Angebot oder eine Rechnung übernehmen.
Vom Aufmaß zur Rechnung
Ist das Aufmaß fertig, überträgst du die Mengen in die Rechnung. Jede Rechnungsposition besteht aus Menge, Einheit, Einheitspreis und Gesamtpreis. Im Beispiel oben sieht das so aus:
- Pos. 1 Wandanstrich: 66,88 m² × 9,50 € = 635,36 €
- Pos. 2 Deckenanstrich: 21,32 m² × 11,00 € = 234,52 €
- Pos. 3 Sockelleiste lackieren: 16,40 lfm × 6,80 € = 111,52 €
- Summe netto: 981,40 €, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (186,47 €), Gesamtbetrag 1.167,87 €
Leg das Aufmaßblatt der Rechnung bei. Bei VOB-Verträgen verlangt § 14 Abs. 1 VOB/B eine prüfbare Abrechnung. Dazu gehören die Mengenberechnungen und Zeichnungen, die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung nötig sind. Fehlen sie, kann der Auftraggeber die Prüfung verzögern.
Die Positionen in der Rechnung sollten dieselben Nummern und Bezeichnungen tragen wie im Angebot. So erkennt der Kunde sofort, welche Leistung er beauftragt hat. Mehr- oder Mindermengen fallen ihm dann ebenfalls direkt auf. Welche Angaben eine Rechnung außerdem braucht, steht im Ratgeber Rechnung: Pflichtangaben.
Streit vermeiden: typische Fehler beim Aufmaß
- Nur Ergebnisse notiert: Ohne Rechenweg kann niemand die Menge prüfen. Das führt zu Rückfragen und Kürzungen.
- Falsche Übermessungsgrenzen: Wer Öffnungen unter 2,5 m² abzieht, verschenkt Geld. Wer größere Öffnungen übermisst, rechnet zu viel ab.
- Verdeckte Leistungen nicht dokumentiert: Ist die Leistung zugebaut, lässt sie sich kaum noch nachweisen.
- Keine Unterschrift des Kunden: Ein unterschriebenes Aufmaß ist das beste Argument im Streitfall.
- Mengen aus dem Angebot übernommen: Abgerechnet wird die tatsächliche Menge, nicht die geschätzte.
- Unterschiedliche Bezeichnungen: Weichen Raum- oder Positionsnamen vom Angebot ab, wird die Prüfung mühsam.
- Kein Datum, keine Anwesenden: Ohne diese Angaben verliert das Aufmaß an Beweiskraft.
Ändert sich während der Arbeit der Umfang, etwa weil der Kunde ein weiteres Zimmer streichen lässt, halte das schriftlich fest. Miss die Zusatzleistung gesondert auf und kennzeichne sie als Nachtrag.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt weder den Blick in die vereinbarte Fassung der VOB noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was ist ein Aufmaß?
Wie erstelle ich ein Aufmaß?
Werden Fenster beim Streichen abgezogen?
Muss der Kunde beim Aufmaß dabei sein?
Was ist der Unterschied zwischen Aufmaß und Kostenvoranschlag?
Lohnt sich eine Aufmaß-Software?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
