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Fahrtenbuch führen: Pflichtangaben, Vorlage und 1-%-Regel im Vergleich

Ein Fahrtenbuch ist der Nachweis, wie viele Kilometer du mit deinem Firmenwagen beruflich und privat gefahren sind. Es ist die Alternative zur pauschalen 1-%-Regel und kann viel Steuern sparen, wenn du den Wagen kaum privat nutzt. Dafür stellt das Finanzamt hohe Anforderungen an Form und Inhalt. Dieser Ratgeber rechnet beide Methoden durch und zeigt, wie ein Fahrtenbuch aussehen muss.

10 Minuten LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Nutzung eines Firmenwagens ist eine Entnahme und muss versteuert werden. Dafür gibt es die 1-%-Regel oder das Fahrtenbuch.
  • Die 1-%-Regel ist einfach, aber teuer bei wenig Privatfahrten oder abgeschriebenen Fahrzeugen. Für E-Autos gelten 0,25 % oder 0,5 %, für Plug-in-Hybride 0,5 %.
  • Ein Fahrtenbuch braucht für jede betriebliche Fahrt Datum, Kilometerstände, Ziel, Zweck und Geschäftspartner. Privatfahrten reichen mit Kilometerangabe.
  • Es muss zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt werden. Nachträglich erstellte Fahrtenbücher erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Elektronische Fahrtenbücher sind erlaubt, wenn nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind.

Wozu brauchst du ein Fahrtenbuch?

Gehört ein Auto zu deinem Betriebsvermögen, sind alle Kosten Betriebsausgaben: Leasing oder Abschreibung, Sprit, Versicherung, Werkstatt. Fährst du damit aber auch privat, musst du diesen privaten Anteil wieder versteuern. Steuerlich ist das eine Nutzungsentnahme. Der Ratgeber Privatentnahme erklärt das Prinzip.

Für die Höhe dieser Entnahme gibt es zwei Wege: die pauschale 1-%-Regel oder die Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch. Du entscheidest dich für jedes Fahrzeug und jedes Jahr neu. Ein Wechsel mitten im Jahr ist nur beim Fahrzeugwechsel möglich.

Die 1-%-Regel darfst du nur anwenden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Das musst du glaubhaft machen, etwa mit Terminkalender oder einem Fahrtenbuch über drei Monate. Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 %, wird der Privatanteil nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

Fahrtenbuch vs. 1-Prozent-Regelung: Rechenbeispiel

Bei der 1-%-Regel setzt du pro Monat 1 % des Bruttolistenpreises als private Nutzung an. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, auch bei einem Gebrauchtwagen. Beim Fahrtenbuch zählt der tatsächliche private Anteil an den Gesamtkosten.

Beispiel: Ein Elektriker fährt einen Kombi mit 45.000 € Bruttolistenpreis. Die Gesamtkosten im Jahr betragen 9.000 €. Er fährt 30.000 km, davon 3.000 km privat. Das sind 10 %.

Vereinfachtes Beispiel ohne Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
FahrzeugRegelsatzPrivatanteil pro JahrFahrtenbuch (10 % privat)
Verbrenner, 45.000 €1 %45.000 € × 1 % × 12 = 5.400 €9.000 € × 10 % = 900 €
Plug-in-Hybrid, 45.000 €0,5 %45.000 € × 0,5 % × 12 = 2.700 €900 €
E-Auto, 45.000 €0,25 %45.000 € × 0,25 % × 12 = 1.350 €900 €

Beim Verbrenner spart das Fahrtenbuch hier 4.500 € Gewinn. Bei einem Steuersatz von 35 % sind das rund 1.500 € weniger Einkommensteuer im Jahr. Beim E-Auto ist der Vorteil klein, weil die Pauschale schon sehr niedrig ist.

Sonderregeln für E-Autos und Hybride

  • Reine E-Autos: 0,25 % des Listenpreises, wenn dieser nicht über 100.000 € liegt (für Anschaffungen nach dem 30.6.2025, vorher 70.000 €). Darüber gilt 0,5 %.
  • Plug-in-Hybride: 0,5 %, wenn das Fahrzeug höchstens 50 g CO₂ je km ausstößt oder elektrisch mindestens 80 km weit fährt.
  • Kostendeckelung: Ist die Pauschale höher als die tatsächlichen Gesamtkosten, setzt du höchstens die Gesamtkosten an.

Fahrtenbuch: Diese Pflichtangaben verlangt das Finanzamt

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfasst jede Fahrt. Für betriebliche Fahrten sind die Anforderungen streng. Bei Privatfahrten und dem Weg zur Arbeit genügen weniger Angaben.

Pflichtangaben im Fahrtenbuch nach Art der Fahrt
AngabeBetriebliche FahrtPrivatfahrtWohnung–Betrieb
DatumJaJaJa
Kilometerstand Beginn und EndeJaJaJa
Gefahrene KilometerJaJaJa
Reiseziel mit AdresseJaNeinVermerk genügt
ReisezweckJaNeinNein
Aufgesuchter Kunde oder GeschäftspartnerJaNeinNein
Umwege mit GrundJaNeinNein

Eine Fahrtenbuch-Vorlage aus dem Internet hilft beim Aufbau. Achte darauf, dass sie alle Spalten aus der Tabelle enthält. Wer auf Papier schreibt, braucht ein gebundenes Heft mit fortlaufenden Seiten. Lose Blätter oder eine Excel-Liste reichen nicht.

Beispiel: So sehen korrekte Einträge aus

Auszug aus dem Fahrtenbuch eines Elektrikers
Datumkm Beginnkm EndekmZiel / KundeZweck
06.10.48.21048.23424Bauer GmbH, Hauptstr. 12, NeustadtZählerschrank tauschen
06.10.48.23448.25117Elektrogroßhandel, Industriestr. 3Material abholen
06.10.48.25148.26817WerkstattRückfahrt
06.10.48.26848.2768Wohnung–BetriebVermerk: Arbeitsweg
07.10.48.27648.31842Privat–

Der Endstand jeder Fahrt ist der Anfangsstand der nächsten. Bei der Privatfahrt steht kein Ziel, weil das Finanzamt es nicht verlangt. Ein Umweg wegen einer Baustellenumleitung wird kurz vermerkt, damit die Kilometer zur Strecke passen.

Erleichterungen für Handwerker und Kundendienst

Wer am Tag viele Kunden anfährt, muss nicht jede Fahrt einzeln begründen. Für Kundendienstmonteure, Handelsvertreter und ähnliche Berufe mit täglich wechselnden Einsätzen genügt es, die aufgesuchten Kunden und Orte zu nennen. Ein Heizungsbauer schreibt also zum Beispiel: „Wartung Kunden Müller, Schulz, Weber in Neustadt“. Zwischenkilometer pro Kunde sind dann nicht nötig, solange die Route nachvollziehbar ist.

Ein Kunden- oder Auftragsverzeichnis darf ergänzend genutzt werden. Dann steht im Fahrtenbuch zum Beispiel nur die Auftragsnummer, und die Adresse ergibt sich aus dem Verzeichnis. Dieses Verzeichnis muss dem Finanzamt bei Bedarf vorgelegt werden.

Fahrtenbuch führen: Fehler, die zur Verwerfung führen

Verwirft das Finanzamt das Fahrtenbuch, gilt automatisch die 1-%-Regel. Das kann teuer werden, weil sich die Differenz über mehrere Jahre summiert. Die häufigsten Gründe:

  • Nachträglich erstellt: Einheitliches Schriftbild, gleicher Stift über Monate, keine Korrekturen. Das fällt Prüfern sofort auf.
  • Lücken bei den Kilometerständen: Der Endstand einer Fahrt muss dem Anfangsstand der nächsten entsprechen.
  • Widersprüche zu Belegen: Tankquittung in München, laut Fahrtenbuch war das Auto an dem Tag in Hamburg.
  • Abweichung zum Werkstattbericht: Der Kilometerstand bei Inspektion oder TÜV passt nicht zu den Einträgen.
  • Ungenaue Ziele: „Kundenbesuch“ oder nur „Berlin“ ohne Namen und Adresse reicht nicht.
  • Nicht ganzjährig: Ein Fahrtenbuch gilt nur, wenn es das ganze Jahr lückenlos geführt wurde.

Elektronisches Fahrtenbuch und GoBD

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist erlaubt, per App, Software oder GPS-Stecker. Es muss dieselben Angaben enthalten wie die Papierversion. Entscheidend ist, dass nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei dokumentiert werden. Das entspricht den Grundsätzen der GoBD.

GPS-Lösungen zeichnen Datum, Strecke und Kilometer automatisch auf. Zweck und Kunde musst du trotzdem zeitnah ergänzen, am besten noch am selben Tag und nicht erst Wochen später. Eine Excel-Tabelle ist kein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch, weil sich alles spurlos überschreiben lässt.

Formen des Fahrtenbuchs im Vergleich
FormZulässig?Worauf achten
Gebundenes HeftJaZeitnah, mit Kugelschreiber, keine herausgerissenen Seiten
Fahrtenbuch-App oder SoftwareJaÄnderungen müssen protokolliert oder gesperrt sein
GPS-FahrtenbuchJaZweck und Kunde zeitnah nachtragen
Excel, Word, lose BlätterNeinKeine geschlossene Form, beliebig änderbar

In Bürofy legst du deinen Firmenwagen unter Fahrzeuge an und wählst 1-%-Regel (auch für E-Auto und Hybrid) oder Fahrtenbuch. Im Fahrtenbuch erfasst du Fahrten mit Kilometerständen, Ziel, Zweck und Kunde. Bürofy weist auf Lücken und Überschneidungen bei den Kilometerständen hin, berechnet den Privatanteil und bucht ihn zum Jahresende.

Fahrtenbuch-Vorlage

Fahrten mit km-Stand erfassen, Lücken prüfen und den betrieblichen Anteil sehen. Als PDF oder Excel.

Zum Fahrtenbuch

Für Fahrten mit dem Privatwagen zu Kunden gilt übrigens etwas anderes: Hier setzt du pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe an. Ein Fahrtenbuch ist dafür nicht vorgeschrieben, die Fahrten sollten aber nachvollziehbar notiert sein.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was muss in ein Fahrtenbuch?
Für jede betriebliche Fahrt Datum, Kilometerstand bei Beginn und Ende, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchter Geschäftspartner. Bei Privatfahrten genügen Datum und Kilometer. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb reicht ein kurzer Vermerk.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regel?
Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei wenig Privatfahrten, hohem Listenpreis oder einem älteren, abgeschriebenen Fahrzeug. Bei E-Autos mit 0,25 % ist die Pauschale meist schon so niedrig, dass sich der Aufwand selten rechnet.
Ist ein Fahrtenbuch in Excel erlaubt?
Nein. Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden und darf nicht spurlos änderbar sein. Eine Excel-Tabelle erfüllt das nicht. Zulässig sind ein gebundenes Heft oder eine App bzw. Software, die Änderungen sperrt oder protokolliert.
Was passiert, wenn das Finanzamt mein Fahrtenbuch nicht anerkennt?
Dann wird der Privatanteil nach der 1-%-Regel berechnet, oft rückwirkend für mehrere Jahre. Das führt zu Steuernachzahlungen samt Zinsen. Voraussetzung für die 1-%-Regel bleibt eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 %.
Wie viel Prozent zahlt man für ein E-Auto als Firmenwagen?
Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Anschaffung nach dem 30.6.2025) gelten 0,25 % pro Monat. Teurere E-Autos und Plug-in-Hybride, die die Voraussetzungen erfüllen, werden mit 0,5 % angesetzt.
Muss ich als Handwerker jeden Kunden einzeln ins Fahrtenbuch eintragen?
Du musst die aufgesuchten Kunden nennen, aber nicht jede Teilstrecke einzeln mit Kilometerstand. Bei vielen Kundenbesuchen am Tag genügt eine zusammengefasste Eintragung mit den Kunden und Orten, wenn die Gesamtstrecke nachvollziehbar ist.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.