Das Wichtigste in Kürze
- Privatkunden ziehen 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von ihrer Steuer ab, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Materialkosten zählen nicht. Deshalb sollte die Rechnung den Lohnkostenanteil gesondert ausweisen, gern inklusive Umsatzsteuer.
- Der Kunde muss per Überweisung zahlen. Barzahlung schließt die Steuerermäßigung aus.
- Begünstigt sind Renovierung, Reparatur, Wartung und Modernisierung im Haushalt, nicht aber Neubaumaßnahmen.
- Ein klar ausgewiesener Lohnanteil ist ein gutes Verkaufsargument im Angebot.
Handwerkerbonus nach § 35a EStG: worum es geht
Nach § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer eines Privatkunden um 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen in seinem Haushalt. Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 € pro Jahr. Um ihn auszuschöpfen, sind also 6.000 € Arbeitskosten nötig. Umgangssprachlich heißt das Handwerkerbonus.
Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom Einkommen. 400 € Steuerermäßigung bedeuten also 400 € weniger Einkommensteuer. Für deine Kunden ist das bares Geld, und für dich ein Argument, warum sich eine ordentliche Rechnung lohnt.
Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Daneben gibt es die haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG. Dazu gehören Fensterputzen, Gartenpflege, Treppenhausreinigung oder der Winterdienst. Hier gelten ebenfalls 20 %, aber mit einem eigenen Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr. Beide Töpfe können Kunden nebeneinander nutzen.
| Art der Leistung | Beispiele | Ermäßigung | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Handwerkerleistungen (Abs. 3) | Malerarbeiten, Heizungswartung, Badsanierung, Dachreparatur | 20 % | 1.200 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) | Gartenpflege, Fensterreinigung, Hausmeisterservice | 20 % | 4.000 € |
| Minijob im Haushalt (Abs. 1) | Angestellte Haushaltshilfe | 20 % | 510 € |
Für einen Hausmeisterservice ist das wichtig: Gartenpflege und Reinigung fallen meist unter haushaltsnahe Dienstleistungen, die Reparatur einer Dachrinne unter Handwerkerleistungen. Trenn beides auf der Rechnung, wenn du beides erbringst.
Was zählt zu den Lohnkosten auf der Handwerkerrechnung?
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Dazu zählt die Finanzverwaltung mehr als den reinen Stundenlohn. Materialkosten und gelieferte Waren sind dagegen ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer auf die begünstigten Kosten zählt mit, weil der Kunde sie tatsächlich bezahlt.
| Zählt zu den Arbeitskosten | Zählt nicht |
|---|---|
| Arbeitslohn bzw. Stundenlohn von Meister, Gesellen, Azubis | Material wie Farbe, Fliesen, Kabel, Armaturen |
| Fahrtkosten und Anfahrtspauschale | Gelieferte Geräte, etwa eine neue Therme oder ein Herd |
| Maschinen- und Gerätekosten, z. B. Hebebühne oder Bagger | Entsorgungsgebühren als eigenständige Leistung |
| Verbrauchsmittel wie Schmier- oder Reinigungsmittel | Gutachter- und reine Planungsleistungen |
| Die darauf entfallende Umsatzsteuer | Öffentlich geförderte Maßnahmen (z. B. mit KfW-Zuschuss) |
Begünstigt sind Arbeiten im Haushalt des Kunden, also in Wohnung, Haus, Garten oder Garage. Das gilt für Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Auch Arbeiten auf dem Grundstück direkt angrenzend, etwa der Anschluss an das öffentliche Netz, können dazu gehören. Werkstattarbeiten, zum Beispiel das Polstern eines Sofas in deiner Werkstatt, zählen nicht.
Neubau ist ausgeschlossen
Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubau gilt alles, was bis zur Fertigstellung eines Gebäudes erbracht wird. Wer ein neues Einfamilienhaus baut, kann die Elektroinstallation also nicht nach § 35a absetzen. Der spätere Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Haus ist dagegen grundsätzlich begünstigt.
Lohnkosten auf der Handwerkerrechnung ausweisen
Eine Pflicht, den Lohnanteil auszuweisen, gibt es für dich gesetzlich nicht. Ohne getrennte Angaben kann dein Kunde aber keinen oder nur einen geschätzten Betrag geltend machen. Das Finanzamt erkennt die Arbeitskosten nur an, wenn sie sich aus der Rechnung ergeben. Weise deshalb bei jeder Rechnung an Privatkunden die Lohnkosten gesondert aus.
Am einfachsten geht das, wenn du Arbeit und Material schon in getrennten Positionen abrechnest. Darunter steht ein Satz, der die Arbeitskosten zusammenfasst. Ein Beispiel für einen Maler, der Wohnzimmer und Flur bei einer Mieterin renoviert:
| Pos. | Leistung | Art | Netto |
|---|---|---|---|
| 1 | Malerarbeiten Wohnzimmer und Flur, 32 Std. × 52,00 € | Arbeit | 1.664,00 € |
| 2 | Anfahrtspauschale | Arbeit | 45,00 € |
| 3 | Dispersionsfarbe, Abdeckmaterial, Spachtelmasse | Material | 620,00 € |
| Summe netto | 2.329,00 € | ||
| Umsatzsteuer 19 % | 442,51 € | ||
| Rechnungsbetrag | 2.771,51 € |
Unter die Rechnung gehört der Hinweis: „Enthaltene Arbeits- und Lohnkosten im Sinne von § 35a EStG: 2.033,71 € (netto 1.709,00 € zzgl. USt 324,71 €).“ Deine Kundin kann davon 20 % ansetzen, also 406,74 € Steuerermäßigung. Die übrigen Pflichtangaben findest du im Ratgeber Rechnung: Pflichtangaben.
Bürofy weist den Lohnkostenanteil auf Wunsch automatisch aus. Nach dem Einschalten in den Steuer-Einstellungen werden alle Positionen vom Typ „Leistung“ als Arbeitskosten summiert. Auf Rechnungen und Angeboten an Privatkunden erscheint dann der Hinweis nach § 35a EStG mit Netto-, Steuer- und Bruttobetrag.
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Rechenbeispiel aus Kundensicht: der Höchstbetrag von 1.200 €
Der Höchstbetrag gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Rechnung. Alle Handwerkerrechnungen eines Jahres werden zusammengezählt. Bei größeren Projekten ist der Deckel schnell erreicht.
| Rechnung | Arbeitskosten brutto | 20 % davon |
|---|---|---|
| Heizungswartung (Heizungsbauer) | 238,00 € | 47,60 € |
| Renovierung Wohnzimmer (Maler) | 2.033,71 € | 406,74 € |
| Badsanierung (Fliesenleger und Installateur) | 5.950,00 € | 1.190,00 € |
| Summe | 8.221,71 € | 1.644,34 € |
| Davon absetzbar (Höchstbetrag) | 1.200,00 € |
Ehepaare und Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, bekommen den Höchstbetrag nur einmal. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, wird er ebenfalls nur einmal gewährt und auf beide verteilt. Für deine Kunden kann es deshalb sinnvoll sein, nicht dringende Arbeiten ins nächste Jahr zu legen. Ein Hinweis darauf im Beratungsgespräch kommt gut an.
Überweisung statt Barzahlung
Die Steuerermäßigung gibt es nur, wenn der Kunde eine Rechnung hat und die Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgt ist (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Überweisung, Lastschrift, EC-Karte oder PayPal-Zahlung auf dein Geschäftskonto sind in Ordnung. Barzahlung ist schädlich, auch wenn du eine Quittung ausstellen.
Entscheidend ist das Jahr der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Eine Rechnung vom 15. Dezember 2026, die der Kunde am 5. Januar 2027 überweist, zählt für ihn in 2027. Bei größeren Projekten kann das Verteilen von Abschlagsrechnungen auf zwei Kalenderjahre den Höchstbetrag zweimal nutzbar machen.
Häufige Fehler und Sonderfälle
- Lohnanteil fehlt: Ohne getrennten Ausweis kann der Kunde die Arbeitskosten kaum nachweisen. Das ist der häufigste Grund für Nachfragen.
- Material im Lohnanteil: Rechne Material nicht in die Arbeitskosten ein. Das fällt bei Prüfungen auf und schadet deinem Ruf.
- Rechnung an die Firma des Kunden: Ist der Kunde selbst Unternehmer und die Arbeit betrieblich, gilt § 35a nicht. Er setzt die Kosten als Betriebsausgaben ab.
- Vermietete Wohnung: Arbeiten in einer vermieteten Wohnung sind beim Vermieter Werbungskosten, nicht § 35a. Der Mieter kann aber anteilige Kosten aus der Nebenkostenabrechnung ansetzen.
- Doppelte Förderung: Nutzt der Kunde für eine energetische Sanierung die Förderung nach § 35c EStG oder einen öffentlichen Zuschuss, entfällt § 35a für dieselben Kosten.
Sinnvoll ist es, den Lohnanteil schon im Angebot zu nennen. Ein Satz wie „Davon voraussichtlich 2.000 € Arbeitskosten nach § 35a EStG, Steuerersparnis bis 400 €“ macht den Preis für Privatkunden greifbarer.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall, weder für deinen Betrieb noch für deine Kunden.
Häufige Fragen
Wie viel kann man für Handwerkerleistungen absetzen?
Muss der Handwerker den Lohnanteil auf der Rechnung ausweisen?
Zählen Fahrtkosten zu den Handwerkerleistungen?
Kann man bar bezahlte Handwerkerrechnungen absetzen?
Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen?
Sind Handwerkerleistungen beim Neubau absetzbar?
Zählt die Umsatzsteuer zu den Lohnkosten?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
