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Kassenbuch führen: Pflicht, Inhalt und typische Fehler

Ein Kassenbuch dokumentiert alle Bareinnahmen und Barausgaben deines Betriebs und zeigt jederzeit den aktuellen Kassenbestand. Für viele Einzelunternehmer ist es nicht ausdrücklich vorgeschrieben, faktisch aber unverzichtbar, sobald Bargeld im Spiel ist. Bei einer Betriebsprüfung schaut das Finanzamt zuerst auf die Kasse. Dieser Ratgeber zeigt, wer ein Kassenbuch führen muss, was hineingehört und welche Fehler du vermeiden solltest.

9 Minuten LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Bilanzierende Unternehmen müssen ein Kassenbuch führen. Bei der EÜR gibt es keine ausdrückliche Kassenbuchpflicht.
  • Wer Bargeld einnimmt, muss Kasseneinnahmen und Kassenausgaben trotzdem täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO). Die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig sein.
  • Pflichtangaben je Eintrag: Datum, Belegnummer, Buchungstext, Einnahme oder Ausgabe, Umsatzsteuersatz und laufender Bestand.
  • Ein Kassenbuch in Excel ist nicht GoBD-konform, weil Einträge spurlos geändert werden können.
  • Ein negativer Kassenbestand ist der klassische Fehler. Er macht die Kassenführung unglaubwürdig und führt oft zu Hinzuschätzungen.

Was ist ein Kassenbuch?

Im Kassenbuch erfasst du jede Bewegung in deiner Geschäftskasse. Dazu gehören Bareinnahmen von Kunden, Barzahlungen für Material, Geldeinlagen aus dem Privatvermögen und Einzahlungen auf das Bankkonto. Nach jedem Eintrag ergibt sich ein neuer Kassenbestand.

Das Kassenbuch ist damit das Gegenstück zum Kontoauszug. Für Bankbewegungen liefert die Bank den Nachweis. Für Bargeld musst du diesen Nachweis selbst führen. Genau deshalb prüft das Finanzamt die Kasse besonders genau: Bargeld hinterlässt keine Spuren, wenn niemand es aufschreibt.

Typische Fälle sind ein Elektriker, der beim Notdienst bar kassiert, ein Hausmeisterservice mit Barzahlungen von Privatkunden oder eine Grafikdesignerin, die ab und zu Druckkosten bar im Copyshop zahlt. Wer dagegen nur per Überweisung arbeitet, braucht in der Regel keine Kasse und damit auch kein Kassenbuch.

Kassenbuch-Pflicht: Wer muss ein Kassenbuch führen?

Ob du ein Kassenbuch führen musst, hängt von deiner Gewinnermittlung ab. Entscheidend ist, ob du bilanzierst oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Kassenbuch nach Art der Gewinnermittlung
GewinnermittlungKassenbuch Pflicht?Was gilt bei Bargeld
Bilanz (doppelte Buchführung)JaKassenkonto mit täglichen Aufzeichnungen, Bestand muss jederzeit stimmen
EÜR (Einzelunternehmer, Freiberufler)Nein, nicht ausdrücklichBareinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO), Belege sammeln
EÜR ohne BargeldNeinKeine Kasse, keine Kassenaufzeichnungen nötig

Kassenbuch für Einzelunternehmer mit EÜR

Die meisten Einzelunternehmer ermitteln ihren Gewinn per EÜR. Für sie schreibt das Gesetz kein Kassenbuch in der klassischen Form vor. Trotzdem gelten Aufzeichnungspflichten: Nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO sollen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden. Dazu kommen die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.

In der Praxis heißt das: Sobald du eine Geschäftskasse hast, solltest du ein Kassenbuch führen. Nur so kannst du bei einer Prüfung nachweisen, dass alle Bareinnahmen erfasst sind. Wie die EÜR insgesamt aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber EÜR erstellen.

Kassensturzfähigkeit

Eine ordnungsgemäße Kasse ist kassensturzfähig. Das bedeutet: Der Prüfer kann jederzeit unangemeldet das Bargeld zählen. Der gezählte Ist-Bestand muss mit dem Soll-Bestand aus deinen Aufzeichnungen übereinstimmen. Weicht er ab, ist die Kassenführung angreifbar.

Kassenbuch: Diese Angaben sind Pflicht

Jeder Eintrag im Kassenbuch muss für sich nachvollziehbar sein. Die GoBD verlangen, dass Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sind. Für das Kassenbuch bedeutet das folgende Angaben:

  • Datum des Geschäftsvorfalls.
  • Fortlaufende Belegnummer, die auf dem Beleg wieder auftaucht.
  • Buchungstext, der den Vorgang verständlich beschreibt.
  • Einnahme oder Ausgabe als Betrag.
  • Umsatzsteuersatz bzw. Steuerbetrag, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
  • Laufender Kassenbestand nach jedem Eintrag.

Beispiel: Ein Malerbetrieb startet den Monat mit 250,00 € in der Kasse. In der ersten Woche passiert Folgendes:

Beispiel für ein korrekt geführtes Kassenbuch
DatumBelegBuchungstextEinnahmeAusgabeUStBestand
01.10.–Anfangsbestand250,00 €
02.10.K-101Barzahlung Kunde Meier, Rechnung 2026-118595,00 €19 %845,00 €
02.10.K-102Abdeckfolie und Klebeband, Baumarkt47,60 €19 %797,40 €
03.10.K-103Parkgebühr Baustelle Lindenstraße6,00 €19 %791,40 €
05.10.K-104Einzahlung auf Geschäftskonto600,00 €–191,40 €
06.10.K-105Privatentnahme50,00 €–141,40 €

Zu jedem Eintrag gehört ein Beleg. Bei Einnahmen ist das die Rechnungskopie oder eine Quittung. Bei Ausgaben der Kassenbon oder die Rechnung des Lieferanten. Für Einzahlungen auf die Bank und Privatentnahmen erstellst du einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zweck und Unterschrift.

Die Belege musst du aufbewahren. Für Buchungsbelege gilt seit 2025 eine Frist von 8 Jahren, für das Kassenbuch selbst 10 Jahre. Details stehen im Ratgeber Belege aufbewahren.

Kassenbuch in Excel: Ist eine Vorlage GoBD-konform?

Eine Kassenbuch-Vorlage in Excel ist schnell heruntergeladen. Das Problem: Excel erfüllt die Anforderungen der GoBD in der Regel nicht. Nach § 146 Abs. 4 AO dürfen Aufzeichnungen nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. In einer Tabelle kannst du jede Zahl überschreiben, ohne dass eine Spur bleibt.

Ein Betriebsprüfer kann ein Excel-Kassenbuch deshalb als nicht ordnungsgemäß verwerfen. Dann darf das Finanzamt die Einnahmen schätzen (§ 162 AO). Bei bargeldintensiven Betrieben fallen solche Hinzuschätzungen schnell vierstellig aus.

Kassenbuch-Formen im Vergleich
FormGoBD-konform?Hinweis
Gebundenes Kassenbuch auf PapierJaMit Kugelschreiber, fortlaufend, ohne Lücken; Korrekturen durchstreichen, nicht schwärzen
Excel oder WordIn der Regel neinÄnderungen nicht protokolliert, höchstens als Notizzettel brauchbar
Kassenbuch-SoftwareJa, wenn festschreibendÄnderungen werden protokolliert, Einträge können festgeschrieben werden

Wenn du dein Kassenbuch auf Papier führst, gilt: keine Bleistifteinträge, kein Tipp-Ex, keine leeren Zeilen. Einen Fehler streichst du so durch, dass er lesbar bleibt, und schreibst die Korrektur daneben. Mehr zu den Grundsätzen liest du im Ratgeber GoBD.

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Offene Ladenkasse oder elektronische Kasse mit TSE

Viele kleine Betriebe arbeiten mit einer offenen Ladenkasse, also einer Geldkassette ohne Kassensystem. Das ist weiterhin erlaubt. Grundsätzlich gilt aber die Einzelaufzeichnungspflicht: Jede Bareinnahme wird einzeln aufgezeichnet.

Eine Ausnahme gibt es nach § 146 Abs. 1 Satz 3 AO für Betriebe, die Waren an viele unbekannte Personen gegen Bargeld verkaufen, etwa ein Kiosk oder ein Marktstand. Sie dürfen ihre Tageseinnahmen über einen Kassenbericht ermitteln: Endbestand zählen, Ausgaben und Bankeinzahlungen hinzurechnen, Anfangsbestand abziehen. Für Handwerker mit bekannten Kunden passt diese Ausnahme meist nicht.

Kassensicherungsverordnung und TSE

Die Kassensicherungsverordnung betrifft nur elektronische Aufzeichnungssysteme, also Registrierkassen und Kassensysteme. Diese müssen seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben (§ 146a AO). Außerdem gilt eine Belegausgabepflicht, und seit 2025 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden.

Typische Fehler beim Kassenbuch

  • Negativer Kassenbestand: Eine Kasse kann nicht weniger als null Euro enthalten. Ein Minusbestand zeigt, dass Einnahmen fehlen oder Ausgaben falsch erfasst wurden. Das ist der häufigste Grund für Hinzuschätzungen.
  • Einträge nachträglich gesammelt: Wer erst am Monatsende alle Bons einträgt, erfüllt die tägliche Aufzeichnung nicht.
  • Fehlende Belege: Jeder Eintrag braucht einen Beleg oder Eigenbeleg.
  • Privat und geschäftlich vermischt: Privat bezahlte Ausgaben gehören nicht als Kassenausgabe ins Kassenbuch, sondern als Einlage gebucht.
  • Geldtransit vergessen: Bareinzahlungen auf die Bank müssen im Kassenbuch und auf dem Bankkonto auftauchen.
  • Runde Beträge und gleichbleibende Bestände: Wirken unrealistisch und machen Prüfer misstrauisch.
  • Kartenzahlungen in der Kasse: EC- und Kreditkartenzahlungen sind keine Bareinnahmen und gehören nicht ins Kassenbuch.

Ein Beispiel für den Minusbestand: Ein Fliesenleger kauft am Montag Fugenmasse für 80 € bar, trägt aber die Barzahlung eines Kunden über 400 € erst am Freitag ein. Rechnerisch ist die Kasse am Montag im Minus. Ein Prüfer schließt daraus, dass das Geld für den Einkauf aus unversteuerten Einnahmen stammen könnte. Trag deshalb jede Einnahme am selben Tag ein.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer ein Kassenbuch führen?
Wenn du deinen Gewinn per EÜR ermittelst, gibt es keine ausdrückliche Kassenbuchpflicht. Nimmst du aber Bargeld ein, musst du Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten (§ 146 Abs. 1 AO). Ein Kassenbuch ist dafür der einfachste und sicherste Weg.
Was muss in ein Kassenbuch?
Jeder Eintrag braucht Datum, fortlaufende Belegnummer, Buchungstext, Betrag als Einnahme oder Ausgabe, Umsatzsteuersatz und den laufenden Kassenbestand. Zu jedem Eintrag gehört ein Beleg oder ein Eigenbeleg.
Ist ein Kassenbuch in Excel erlaubt?
Ein Kassenbuch in Excel gilt in der Regel nicht als GoBD-konform, weil Einträge ohne Protokoll geändert werden können. Bei einer Prüfung kann das Finanzamt es verwerfen und schätzen. Sicherer sind ein gebundenes Papierkassenbuch oder eine Software mit Festschreibung.
Darf das Kassenbuch einen Minusbestand haben?
Nein. Eine Kasse kann nie weniger als null Euro enthalten. Ein negativer Bestand ist ein schwerer formeller Fehler und deutet auf fehlende Einnahmen hin. Das Finanzamt kann die Kassenführung dann verwerfen und Einnahmen hinzuschätzen.
Brauche ich für eine offene Ladenkasse eine TSE?
Nein. Die TSE-Pflicht der Kassensicherungsverordnung gilt nur für elektronische Kassensysteme. Bei einer offenen Ladenkasse ohne Elektronik reicht ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch, bei Warenverkauf an viele unbekannte Kunden auch ein täglicher Kassenbericht.
Wie lange muss ich das Kassenbuch aufbewahren?
Das Kassenbuch selbst bewahrst du 10 Jahre auf. Für die zugehörigen Buchungsbelege gilt seit 2025 eine Frist von 8 Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.