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Nebenberuflich selbstständig: Arbeitgeber, Anmeldung, Steuern und Krankenkasse

Nebenberuflich selbstständig zu sein, ist für viele der sicherste Weg in die Selbstständigkeit: Das Gehalt läuft weiter, und du testest deine Idee mit echten Kunden. Trotzdem gelten dieselben Pflichten wie für Vollzeit-Selbstständige, dazu kommen Regeln aus deinem Arbeitsvertrag. Dieser Guide zeigt, was du mit deinem Arbeitgeber klärst, wie du ein Nebengewerbe anmeldest, was steuerlich passiert und wann die Krankenkasse Beiträge verlangt.

13 Minuten LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüf deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit anzeigen. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigten Interessen, etwa bei Konkurrenz.
  • Die Anmeldung läuft wie bei Vollzeit-Gründern: Gewerbeamt (nicht bei Freiberuflern) und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
  • Der Nebengewinn wird zum Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 410 € Nebeneinkünfte im Jahr bleiben über den Härteausgleich steuerfrei.
  • Krankenversicherung: Solange die Selbstständigkeit nach Zeit und Einkommen nicht überwiegt, bleibst du über den Arbeitgeber versichert und zahlst keine zusätzlichen Beiträge.
  • Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. 165 € Gewinn im Monat bleiben anrechnungsfrei.

Nebenberuflich selbstständig machen: Für wen lohnt es sich?

Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn du neben einer Anstellung, dem Studium oder der Elternzeit auf eigene Rechnung arbeiten. Die Selbstständigkeit ist dabei zeitlich und finanziell der kleinere Teil. Ein eigenes Gesetz für „Nebenberufler“ gibt es nicht. Steuerlich bist du Unternehmer wie jeder andere, mit Gewerbe oder als Freiberufler.

Typische Beispiele: Ein angestellter Hausmeister bietet am Wochenende Gartenpflege und Entrümpelungen an. Eine Mediengestalterin entwirft abends Logos und Flyer für kleine Betriebe. Ein Softwareentwickler betreut nebenbei die Website eines Malerbetriebs. Eine Fotografin in Teilzeit fotografiert Hochzeiten. Im Handwerk ist ein Nebengewerbe ebenfalls möglich, zulassungspflichtige Handwerke brauchen aber auch im Nebenerwerb die Eintragung in die Handwerksrolle. Mehr dazu im Guide Selbstständig machen im Handwerk.

Checkliste: In 8 Schritten zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

  1. Arbeitsvertrag lesen: Anzeigepflicht, Genehmigungsvorbehalt, Wettbewerbsverbot.
  2. Arbeitgeber schriftlich über die Nebentätigkeit informieren.
  3. Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder Freiberuf? Bei Gewerbe das Nebengewerbe anmelden.
  4. Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER senden und über die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
  5. Krankenkasse informieren und klären lassen, dass die Selbstständigkeit nebenberuflich ist.
  6. Bei Bezug von Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Grundsicherung die Stelle vorab informieren.
  7. Eigenes Konto für Einnahmen und Ausgaben nutzen, Belege von Anfang an sammeln.
  8. Rücklage für die Einkommensteuer bilden, rund 30 % des Gewinns sind ein guter Startwert.
Kosten und Zeitbedarf für den nebenberuflichen Start (Richtwerte, Stand: Oktober 2026)
AufgabeKostenZeitbedarf
Nebengewerbe anmelden (nur bei Gewerbe)ca. 15–65 €30 Minuten, online oft sofort
ELSTER-Registrierungkostenlos1–2 Wochen bis zum Aktivierungscode
Fragebogen zur steuerlichen Erfassungkostenlos1–2 Stunden
Mitteilung an Arbeitgeber und Krankenkassekostenlosje 15 Minuten
Eintragung in die Handwerksrolle (falls nötig)ca. 100–300 €1–3 Wochen
Laufende Buchhaltung bei wenigen Aufträgen0–20 € im Monat1–3 Stunden im Monat
Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR0 € selbst, sonst Steuerberatung1–2 Tage im Jahr

Arbeitgeber informieren: Nebentätigkeit und Arbeitsvertrag

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Das folgt aus der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Dein Arbeitgeber darf sie aber untersagen, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt sind. Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag ist in der Regel unwirksam.

Anzeigepflicht

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten eine Anzeigepflicht. Du musst die Nebentätigkeit dann vor Beginn melden. Auch ohne ausdrückliche Klausel ist eine Mitteilung sinnvoll, wenn die Tätigkeit deine Arbeitskraft oder die Interessen des Arbeitgebers berühren kann. Ein kurzes Schreiben genügt: Art der Tätigkeit, geplanter Umfang in Stunden pro Woche, Zusicherung, dass es keine Überschneidung mit dem Arbeitgeber gibt. Für Beamte gelten strengere Regeln, sie brauchen meist eine Genehmigung des Dienstherrn.

Wettbewerbsverbot

Während des Arbeitsverhältnisses darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Das gilt auch ohne Klausel im Vertrag. Ein angestellter Elektriker darf also nicht nebenbei Kunden seines Betriebs auf eigene Rechnung bedienen. Eine Mediengestalterin aus einer Werbeagentur sollte keine Kunden in derselben Branche betreuen. Verstöße können eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Tätigkeiten in einer ganz anderen Branche sind in der Regel unproblematisch.

Arbeitszeit und Erholung

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit von Arbeitnehmern auf grundsätzlich 8 Stunden am Tag, höchstens 10 Stunden (§ 3 ArbZG). Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden die Zeiten zusammengerechnet. Deine selbstständige Arbeit fällt nicht direkt darunter. Du darfst aber nicht so viel nebenbei arbeiten, dass du im Hauptjob übermüdet sind. Auch im Urlaub ist Arbeit, die dem Erholungszweck widerspricht, nicht erlaubt (§ 8 BUrlG). Während einer Krankschreibung ist jede Tätigkeit tabu, die deine Genesung verzögert.

Nebengewerbe anmelden: Ablauf wie im Hauptberuf

Für das Gewerbeamt gibt es keinen Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe. Du meldest dein Gewerbe genauso an und kreuzt im Formular an, dass es im Nebenerwerb betrieben wird. Die Gebühr liegt je nach Gemeinde bei etwa 15 bis 65 €. Freiberufler, etwa Übersetzer, Journalistinnen oder Dozenten, melden kein Gewerbe an. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Gewerbe anmelden, die Abgrenzung zum Freiberuf der Guide Freelancer werden.

Danach sendest du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Schätze Umsatz und Gewinn realistisch. Bei kleinem Nebengewinn setzt das Finanzamt oft keine oder nur geringe Vorauszahlungen fest. Mit dem Gewerbe wirst du automatisch Mitglied der IHK oder Handwerkskammer. Bei kleinen Gewinnen bist du vom IHK-Beitrag häufig ganz oder teilweise befreit.

Ab dem ersten Euro gelten die üblichen Pflichten: ordentliche Rechnungen mit allen Pflichtangaben, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Aufbewahrung der Belege. Was in den ersten Wochen zu tun ist, steht im Ratgeber Buchhaltung für Gründer.

Nebenberuflich selbstständig: Steuern im Überblick

Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zu deinem Gehalt addiert. Auf die Summe berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer. Weil das Gehalt den Grundfreibetrag meist schon ausschöpft, wird der Nebengewinn mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Bei einem durchschnittlichen Gehalt sind das rund 30 bis 35 %, zuzüglich Kirchensteuer, falls du Mitglied bist.

Sobald du Nebeneinkünfte von mehr als 410 € im Jahr hast, musst du als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Den Gewinn ermittelst du mit der Anlage EÜR. Wie das geht, erklärt der Ratgeber EÜR erstellen.

Härteausgleich: bis 410 € steuerfrei

Für Arbeitnehmer gibt es den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG. Er gilt nur, wenn du Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug beziehst. Betragen deine übrigen Einkünfte, also Gewinn aus der Selbstständigkeit plus zum Beispiel Mieteinkünfte, zusammen nicht mehr als 410 € im Jahr, bleiben sie steuerfrei. Zwischen 410 und 820 € wird die Steuer gemildert: Abgezogen wird der Betrag, um den die Nebeneinkünfte unter 820 € liegen. Ab 820 € entfällt der Härteausgleich. Gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz.

Beispielrechnung: Was kostet der Nebengewinn an Steuern?

Beispiel: Ein angestellter Bürokaufmann hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 € aus seinem Gehalt. Nebenbei betreibt er einen kleinen Hausmeisterservice. Die Werte sind gerundet und nach dem Einkommensteuertarif 2026 für Alleinstehende ohne Kirchensteuer überschlagen.

Beispielrechnung, nur zur Orientierung. Deine tatsächliche Steuer hängt von Familienstand, Abzügen und Kirchensteuer ab.
Nebengewinn im JahrZu versteuernEinkommensteuer gesamtMehrsteuer durch Nebengewinn
0 €40.000 €ca. 7.210 €0 €
400 €40.000 € (Härteausgleich)ca. 7.210 €0 €
700 €40.580 € (120 € Milderung)ca. 7.395 €ca. 185 €
6.000 €46.000 €ca. 9.170 €ca. 1.960 €
12.000 €52.000 €ca. 11.260 €ca. 4.050 €

Bei 6.000 € Nebengewinn fallen also rund 33 % Steuer an. Der Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Beträgen nicht an. Gewerbesteuer entsteht erst, wenn der Gewinn aus dem Gewerbe den Freibetrag von 24.500 € übersteigt, Details im Ratgeber Gewerbesteuer.

Kleinunternehmerregelung ist meist sinnvoll

Nebenberufliche Umsätze liegen oft weit unter 25.000 € im Jahr. Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Du weist keine Umsatzsteuer aus und sparst dir die Umsatzsteuervoranmeldungen. Dein Gehalt zählt dabei nicht zum Umsatz, wohl aber alle Umsätze aus sämtlichen selbstständigen Tätigkeiten. Arbeitest du fast nur für Unternehmen oder investierst du viel, kann der Verzicht trotzdem günstiger sein. Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Sonderfall Ehrenamt: Für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Trainer oder Ausbilder für Vereine, Kommunen oder gemeinnützige Einrichtungen sind seit 2026 bis zu 3.300 € im Jahr steuerfrei (Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG). Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa als Kassenwart, gilt die Ehrenamtspauschale von 960 € (§ 3 Nr. 26a EStG). Für gewerbliche Aufträge gelten diese Pauschalen nicht.

Nebenberuflich selbstständig: Krankenversicherung und Rente

Als Angestellter bist du über deinen Arbeitgeber gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist, bleibt das so. Auf den Nebengewinn zahlst du dann keine Beiträge. Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, verlierst du die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 5 SGB V) und musst dich selbst versichern, mit Beiträgen auf alle Einkünfte.

Ob eine Selbstständigkeit hauptberuflich ist, entscheidet die Krankenkasse nach dem Gesamtbild. Maßstab ist, ob sie deine Erwerbstätigkeit nach Zeitaufwand und Einkommen deutlich überwiegt. Die Krankenkassen orientieren sich dabei an Grundsätzen des GKV-Spitzenverbands, die an die monatliche Bezugsgröße anknüpfen. Für 2026 beträgt sie 3.955 €.

Orientierungswerte der Krankenkassen für die Hauptberuflichkeit (Stand 2026). Die Kasse prüft immer den Einzelfall.
Wöchentlicher Zeitaufwand der SelbstständigkeitHauptberuflich in der Regel, wenn der Gewinn im Monat höher ist als
mehr als 30 Stunden25 % der Bezugsgröße (ca. 989 €)
mehr als 20 bis 30 Stunden50 % der Bezugsgröße (ca. 1.978 €)
bis 20 Stunden75 % der Bezugsgröße (ca. 2.966 €)

Arbeitest du gleichzeitig mehr als 20 Stunden pro Woche als Angestellter und verdienst dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße, spricht das in der Regel gegen eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Zur Arbeitszeit zählen nicht nur Kundenstunden, sondern auch Angebote, Fahrten, Akquise und Buchhaltung. Melde die Nebentätigkeit deiner Krankenkasse und lass dir die Einstufung bestätigen.

Privat Versicherte sind von diesen Fragen nicht betroffen. Ihre Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab. Familienversicherte, etwa Ehepartner in Elternzeit, müssen aufpassen: Die Familienversicherung endet, wenn das Gesamteinkommen regelmäßig über einer monatlichen Grenze liegt oder die Selbstständigkeit hauptberuflich wird.

Rentenversicherung

Die meisten nebenberuflich Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen sind bestimmte Gruppen nach § 2 SGB VI, etwa selbstständige Lehrer und Dozenten oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Für sie gilt: Bleibt das Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit im Monat unter der Geringfügigkeitsgrenze, sind sie versicherungsfrei. Ein Nachhilfelehrer mit wenigen Stunden pro Woche zahlt deshalb meist keine Beiträge, eine Dozentin mit mehreren Kursen dagegen schon.

Nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld, Elternzeit oder Grundsicherung

Arbeitslosengeld I

Während du Arbeitslosengeld beziehst, darfst du selbstständig arbeiten, aber weniger als 15 Stunden pro Woche (§ 138 Abs. 3 SGB III). Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch. Melde die Tätigkeit der Agentur für Arbeit vor dem Start.

Vom Gewinn bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei (§ 155 SGB III). Bei Selbstständigen werden pauschal 30 % der Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen, höhere Ausgaben kannst du nachweisen. Beispiel: Eine Grafikdesignerin nimmt im Monat 600 € ein. Abzüglich 30 % bleiben 420 € Gewinn. Davon sind 165 € frei, 255 € werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Hast du die Nebentätigkeit schon vorher mindestens 12 Monate in den letzten 18 Monaten ausgeübt, kann ein höherer Freibetrag gelten.

Willst du aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich gründen, prüf den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Er setzt unter anderem einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zum Businessplan voraus. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Elternzeit und Elterngeld

In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für eine selbstständige Tätigkeit brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Einkommen aus der Selbstständigkeit wird beim Elterngeld berücksichtigt und kann es mindern.

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Auch beim Grundsicherungsgeld, wie das Bürgergeld seit Juli 2026 heißt, ist eine Selbstständigkeit möglich. Der Gewinn wird nach Abzug von Freibeträgen angerechnet. Die ersten 100 € bleiben frei, darüber ein gestaffelter Anteil. Du musst Einnahmen und Ausgaben laufend gegenüber dem Jobcenter erklären. Sprich dein Vorhaben vorher mit dem Jobcenter ab. Unter Umständen ist eine Förderung als Einstiegsgeld möglich.

Vom Nebenerwerb in den Vollerwerb

Viele nutzen den Nebenerwerb als Probelauf. Gute Signale für den Wechsel sind: Der Nebengewinn deckt seit mehreren Monaten einen großen Teil deiner Lebenshaltungskosten, du musst Aufträge ablehnen und hast mehrere Stammkunden. Rechne vor dem Sprung durch, was sich ändert:

  • Krankenversicherung: Du zahlst den vollen Beitrag selbst, als freiwillig gesetzlich Versicherter auf dein gesamtes Einkommen. Plane mehrere hundert Euro im Monat ein.
  • Altersvorsorge: Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung fällt weg. Du sorgst selbst vor.
  • Stundensatz: Ein Nebenerwerbs-Preis reicht im Vollerwerb fast nie. Kalkuliere neu mit dem Ratgeber Stundenverrechnungssatz.
  • Umsatzgrenze: Mit mehr Aufträgen kann die Kleinunternehmergrenze von 25.000 € schnell überschritten werden. Ab dann stellst du Umsatzsteuer in Rechnung.
  • Vorauszahlungen: Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen an. Melde höhere Gewinne selbst, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Kündigung: Ein Wettbewerbsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses gilt nur, wenn es vereinbart ist und eine Entschädigung vorsieht. Prüf deinen Vertrag.

Eine Zwischenlösung ist die Reduzierung auf Teilzeit. Damit wächst die Selbstständigkeit, während ein Teil des Gehalts sicher bleibt. Beachte aber die Grenzen der Krankenkasse für die Hauptberuflichkeit. Den kompletten Ablauf der Gründung beschreibt der Guide Selbstständig machen.

Organisation: wenig Zeit, saubere Zahlen

Im Nebenerwerb ist Zeit knapp. Die Büroarbeit sollte daher nicht mehr als ein paar Stunden im Monat kosten. Drei Gewohnheiten helfen:

  • Eigenes Konto: Trenne Einnahmen und Ausgaben vom privaten Girokonto. Das erleichtert die EÜR erheblich.
  • Rechnungen sofort schreiben: Schick die Rechnung direkt nach dem Auftrag, mit fortlaufender Rechnungsnummer.
  • Zeiten festhalten: Notiere deine Stunden. Das brauchst du für Stundenabrechnungen und als Nachweis gegenüber Krankenkasse oder Arbeitsagentur.

Rechnung kostenlos erstellen

Pflichtangaben vorbelegt, Live-Vorschau, PDF oder E-Rechnung – ohne Anmeldung.

Zum Rechnungsgenerator

In Bürofy erfasst du deine Arbeitszeit je Projekt und machst aus abrechenbaren Einträgen mit wenigen Klicks einen Rechnungsentwurf. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt Bürofy aus deinen Rechnungen und Belegen als Auswertung, die du für die Anlage EÜR nutzen kannst.

Dieser Guide gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Kläre Fragen zur Versicherung verbindlich mit deiner Krankenkasse und bei Leistungsbezug mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Wichtig sind drei Schwellen: Bis 410 € Gewinn im Jahr bleiben Arbeitnehmer über den Härteausgleich steuerfrei. Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr ist die Kleinunternehmerregelung möglich. Und bei der Krankenkasse darf die Selbstständigkeit nach Zeit und Einkommen nicht überwiegen.
Muss ich meinen Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren?
Wenn dein Arbeitsvertrag eine Anzeigepflicht enthält, ja. Auch sonst ist es sinnvoll, wenn die Tätigkeit deine Arbeitskraft oder die Interessen des Arbeitgebers berühren könnte. Verbieten darf er sie nur bei berechtigten Interessen, etwa bei Konkurrenz oder Überlastung.
Wie melde ich ein Nebengewerbe an?
Genauso wie ein Hauptgewerbe: beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, oft online, mit dem Vermerk Nebenerwerb. Die Gebühr liegt meist bei 15 bis 65 €. Danach sendest du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Freiberufler melden nur beim Finanzamt an.
Wie werde ich nebenberuflich selbstständig versteuert?
Der Gewinn wird zum Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, bei mittlerem Einkommen etwa 30 bis 35 %. Ab 410 € Nebeneinkünften musst du eine Steuererklärung mit Anlage EÜR abgeben. Gewerbesteuer fällt erst bei mehr als 24.500 € Gewinn an.
Muss ich nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung zahlen?
Als Angestellter in der Regel nicht. Du bleibst über den Arbeitgeber versichert, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist. Die Krankenkassen prüfen dafür Zeitaufwand und Einkommen. Bis 20 Wochenstunden gilt sie meist als nebenberuflich, es sei denn, der Gewinn übersteigt 75 % der Bezugsgröße.
Darf ich mit Arbeitslosengeld nebenberuflich selbstständig sein?
Ja, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und die Tätigkeit der Agentur für Arbeit vorher meldest. Vom Gewinn bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei. Der Rest wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Nebenerwerb?
Meist ja, vor allem bei Privatkunden. Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung und sparst dir Voranmeldungen. Wer überwiegend für Unternehmen arbeitet oder hohe Anschaffungen hat, fährt mit der Regelbesteuerung manchmal besser, weil er die Vorsteuer erstattet bekommt.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.