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Rechnungsnummer: Regeln, Formate und Beispiele für die richtige Vergabe

Die Rechnungsnummer ist eine Pflichtangabe auf jeder normalen Rechnung und macht jede Rechnung eindeutig auffindbar. Das Gesetz schreibt dabei kein festes Format vor. Entscheidend ist, dass jede Nummer nur ein einziges Mal vergeben wird. Dieser Ratgeber zeigt, wie du Rechnungsnummern sinnvoll aufbaust, wann du neu beginnen darfst und was bei Lücken und Fehlern gilt.

8 Minuten LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG braucht jede Rechnung eine fortlaufende Nummer, die einmalig vergeben wird.
  • Das Format ist frei. Zahlen, Buchstaben, Jahreszahl oder Kundennummer dürfen kombiniert werden, solange jede Nummer eindeutig bleibt.
  • Eine streng lückenlose Folge verlangt das Umsatzsteuerrecht nicht. Lücken solltest du trotzdem erklären können.
  • Du darfst mehrere Nummernkreise führen und jedes Jahr neu beginnen, wenn die Jahreszahl Teil der Nummer ist.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto brauchen keine Rechnungsnummer. Für Kleinunternehmer ist sie in § 34a UStDV nicht ausdrücklich genannt, aber dringend zu empfehlen.

Was verlangt das Gesetz von einer Rechnungsnummer?

Die Pflicht steht in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG. Dort heißt es sinngemäß: Die Rechnung muss eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen enthalten, die zur Identifizierung der Rechnung vom Aussteller einmalig vergeben wird. Mehr steht dazu nicht im Gesetz.

Die Finanzverwaltung legt das im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 14.5 UStAE) großzügig aus. Wichtig ist allein die Einmaligkeit. Keine Nummer darf doppelt vorkommen. Wie die Nummer aussieht, wie lang sie ist und ob Buchstaben darin stehen, bleibt dir überlassen.

Der Zweck ist einfach: Das Finanzamt und dein Kunde sollen jede Rechnung eindeutig zuordnen können. Wer Vorsteuer aus einer Rechnung zieht, muss belegen können, dass er sie nur einmal abzieht. Eine doppelte Nummer weckt genau hier Zweifel.

Für welche Belege brauchst du eine Rechnungsnummer?

  • Normale Rechnungen an Unternehmen und Privatkunden.
  • Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen, mehr dazu im Ratgeber Abschlagsrechnung.
  • Schlussrechnungen, auch wenn sie frühere Abschläge verrechnen.
  • Stornorechnungen und Rechnungskorrekturen, siehe Rechnung stornieren.
  • Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn, also wenn dein Kunde für dich abrechnet. Details im Ratgeber Gutschrift.

Keine Nummer brauchen Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) und reine Quittungen. Eine Nummer schadet dort aber nicht. Sie erleichtert die Zuordnung in der Buchhaltung. Alle übrigen Pflichtangaben findest du im Ratgeber Rechnung: Pflichtangaben.

Rechnungsnummer Format: Beispiele für einen sinnvollen Aufbau

Weil das Format frei ist, solltest du es nach praktischen Gesichtspunkten wählen. Eine gute Rechnungsnummer ist kurz, eindeutig und verrät auf einen Blick etwas über die Rechnung, etwa das Jahr. Die folgenden Muster sind alle zulässig.

Zulässige Formate für Rechnungsnummern mit Beispielen
FormatRechnungsnummer BeispielGeeignet für
Nur laufende Zahl1001, 1002, 1003Kleine Betriebe mit wenigen Rechnungen
Jahr + laufende Zahl2026-001, 2026-002Die meisten Betriebe, Neustart pro Jahr möglich
Präfix + Jahr + ZahlRE-2026-0001Betriebe mit mehreren Belegarten (Angebot, Auftrag, Rechnung)
Jahr + Monat + Zahl2026-10-014Viele Rechnungen pro Monat, schnelle Zuordnung
Kundennummer + ZahlK10234-007Wenige Stammkunden mit vielen Rechnungen
Standort + Jahr + ZahlHH-2026-0042Mehrere Filialen oder Geschäftsbereiche

Für die meisten Handwerksbetriebe, Freelancer und Dienstleister ist Jahr plus laufende Zahl die beste Wahl. Ein Elektriker mit rund 400 Rechnungen im Jahr nutzt etwa 2026-001 bis 2026-400. Eine Grafikdesignerin mit 60 Rechnungen kommt mit 2026-01 bis 2026-60 aus. Plan die Stellenzahl großzügig. Eine führende Null wie in 2026-0042 sorgt dafür, dass die Nummern in Listen richtig sortiert werden.

Muss die erste Rechnungsnummer 1 sein?

Nein. Du darfst mit jeder beliebigen Zahl beginnen, zum Beispiel mit 1000 oder 2026-100. Viele Gründer möchten nicht, dass ihr erster Kunde die Rechnung Nr. 1 erhält. Das ist zulässig. Wichtig ist nur, dass es danach geordnet weitergeht und keine Nummer doppelt vergeben wird.

Rechnungsnummer vergeben: Neustart pro Jahr und mehrere Nummernkreise

Eine fortlaufende Rechnungsnummer bedeutet nicht, dass du über Jahrzehnte hochzählen musst. Du darfst zum Jahreswechsel neu beginnen. Die Nummer bleibt eindeutig, wenn die Jahreszahl Teil der Nummer ist. Aus 2026-0412 wird dann am 1. Januar 2027-0001.

Ohne Jahreszahl ist ein Neustart dagegen problematisch. Gibt es 2026 eine Rechnung Nr. 15 und 2027 wieder eine Rechnung Nr. 15, ist die Nummer nicht mehr einmalig. Zähl in diesem Fall einfach weiter.

Mehrere Nummernkreise nebeneinander

Du darfst auch mehrere Nummernkreise gleichzeitig führen. Das ist nach Abschnitt 14.5 Abs. 10 UStAE ausdrücklich erlaubt, etwa für verschiedene Standorte, Geschäftsbereiche oder Zeiträume. Jeder Kreis braucht dann ein eigenes Erkennungszeichen, damit sich keine Nummern überschneiden.

  • Ein Malerbetrieb mit Werkstattverkauf: M-2026-0001 für Malerarbeiten, V-2026-0001 für den Verkauf von Farben.
  • Ein Hausmeisterservice mit zwei Niederlassungen: B-2026-001 für Berlin, P-2026-001 für Potsdam.
  • Ein IT-Freelancer, der Wartungsverträge monatlich abrechnet: W-2026-10-01 für Wartung, P-2026-031 für Projekte.

Mehr Nummernkreise bedeuten aber auch mehr Verwaltung. Für einen kleinen Betrieb reicht meist ein einziger Kreis für alle Rechnungen. Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine bekommen sinnvollerweise eigene Kreise, etwa AN-2026-0001 für Angebote. Diese Belege sind keine Rechnungen und gehören nicht in den Rechnungskreis.

In Bürofy legst du die Nummernkreise in den Einstellungen fest, mit Platzhaltern für Jahr, Monat und laufende Nummer. Der Rechnungskreis kann jährlich neu starten. Rechnungskorrekturen und Stornos laufen im selben Kreis wie die Rechnungen, sodass keine Nummer doppelt entsteht.

Lücken in der Rechnungsnummer: Ist das ein Problem?

Viele Selbstständige glauben, Rechnungsnummern müssten lückenlos sein. Das stimmt umsatzsteuerlich nicht. Der Anwendungserlass stellt klar, dass eine lückenlose Abfolge nicht verlangt wird. Fehlt Nummer 2026-0057, ist die Rechnung 2026-0058 trotzdem ordnungsgemäß.

Trotzdem solltest du Lücken vermeiden. Bei einer Betriebsprüfung fallen sie auf. Der Prüfer kann fragen, ob zu der fehlenden Nummer eine Rechnung existierte, deren Einnahme nicht verbucht wurde. Kannst du die Lücke nicht erklären, drohen Zweifel an der Vollständigkeit deiner Buchführung und im schlimmsten Fall eine Hinzuschätzung.

Typische Ursachen und wie du damit umgehst

Lücken in der Rechnungsnummernfolge erklären und vermeiden
UrsacheWas du tun solltest
Rechnung erstellt, aber nie verschicktRechnung nicht löschen, sondern als ungültig kennzeichnen oder stornieren und aufbewahren
Tippfehler bei manueller VergabeKurzen Vermerk anlegen, warum die Nummer fehlt
Software vergibt Nummer schon beim EntwurfSoftware wählen, die erst beim Abschließen nummeriert
Wechsel des RechnungsprogrammsMit klar abgegrenztem neuen Kreis starten und den Wechsel dokumentieren

Rechnungsnummer für Kleinunternehmer und bei Kleinbeträgen

Seit 2025 regelt § 34a UStDV, was auf der Rechnung eines Kleinunternehmers stehen muss. Genannt sind Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine Rechnungsnummer ist in der Vorschrift nicht ausdrücklich aufgeführt.

Verzichten solltest du darauf trotzdem nicht. Auch als Kleinunternehmer musst du deine Einnahmen vollständig und nachvollziehbar aufzeichnen. Eine fortlaufende Nummer ist dafür das einfachste Mittel. Viele Geschäftskunden erwarten sie außerdem für ihre eigene Buchhaltung. Und wenn du die Umsatzgrenzen von 25.000 € im Vorjahr oder 100.000 € im laufenden Jahr überschreitest, brauchst du die Nummer ohnehin. Alles zur Regelung liest du im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Bei einer Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto ist die Nummer ebenfalls keine Pflicht. Ein Fliesenleger, der einem Privatkunden für 85 € ein paar Fliesen nachliefert, darf eine vereinfachte Rechnung ohne Nummer ausstellen. Praktischer ist es, auch solche Belege im normalen Kreis zu nummerieren.

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Häufige Fehler bei der Rechnungsnummer

  • Doppelte Nummern: Das passiert schnell, wenn mehrere Personen Rechnungen in Word oder Excel schreiben. Eine Rechnungssoftware vergibt die Nummer automatisch. Für einzelne Rechnungen eignet sich auch unser kostenloser Rechnungsgenerator.
  • Neustart ohne Jahreszahl: Beginnt die Zählung jedes Jahr bei 1, muss das Jahr in der Nummer stehen.
  • Rechnungsnummer = Datum: Eine Nummer wie 28102026 ist nur eindeutig, solange du höchstens eine Rechnung pro Tag schreibst.
  • Fehlerhafte Rechnung überschrieben: Wer eine verschickte Rechnung ändert und unter derselben Nummer neu schickt, verstößt gegen die GoBD.
  • Angebote im Rechnungskreis: Angebote und Kostenvoranschläge sind keine Rechnungen und erzeugen sonst Lücken.
  • Keine Nummer auf der Abschlagsrechnung: Auch Abschläge sind Rechnungen und brauchen eine eigene Nummer.

Hast du eine Nummer versehentlich doppelt vergeben, storniere die jüngere der beiden Rechnungen und stell sie mit einer neuen Nummer erneut aus. Informiere den Kunden kurz, damit er die richtige Rechnung bucht.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie muss eine Rechnungsnummer aussehen?
Ein festes Format gibt es nicht. Die Nummer muss nach § 14 Abs. 4 UStG fortlaufend sein und darf nur einmal vergeben werden. Zahlen, Buchstaben, Jahreszahlen und Trennzeichen sind erlaubt, etwa RE-2026-0001.
Muss die Rechnungsnummer fortlaufend und lückenlos sein?
Fortlaufend ja, lückenlos nein. Die Finanzverwaltung verlangt keine lückenlose Folge. Lücken solltest du aber bei einer Betriebsprüfung erklären können, sonst entstehen Zweifel an der Vollständigkeit deiner Einnahmen.
Darf ich die Rechnungsnummer jedes Jahr neu beginnen?
Ja, wenn die Jahreszahl Teil der Nummer ist, etwa 2027-0001. Dann bleibt jede Nummer eindeutig. Ohne Jahreszahl solltest du einfach weiterzählen.
Mit welcher Rechnungsnummer fange ich als Gründer an?
Du kannst mit jeder Zahl beginnen, zum Beispiel 1000 oder 2026-100. Es muss nicht die 1 sein. Wichtig ist nur, dass es danach geordnet weitergeht.
Brauchen Kleinunternehmer eine Rechnungsnummer?
§ 34a UStDV nennt die Rechnungsnummer für Kleinunternehmer nicht ausdrücklich. Empfehlenswert ist sie trotzdem, weil du deine Einnahmen nachvollziehbar aufzeichnen musst und Geschäftskunden sie meist erwarten.
Darf ich mehrere Nummernkreise für Rechnungen haben?
Ja. Mehrere Nummernkreise sind erlaubt, etwa für verschiedene Standorte oder Geschäftsbereiche. Jeder Kreis braucht ein eigenes Kennzeichen wie ein Präfix, damit keine Nummer doppelt vorkommt.
Was tun, wenn ich eine Rechnungsnummer doppelt vergeben habe?
Storniere eine der beiden Rechnungen und stell sie mit einer neuen, freien Nummer erneut aus. Informiere den Kunden, welche Rechnung gilt. Löschen darfst du die fehlerhafte Rechnung nicht.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.