Das Wichtigste in Kürze
- Ein Stundenzettel braucht mindestens Datum, Beginn, Ende, Pausen und die Dauer der Arbeitszeit. Für die Abrechnung kommen Tätigkeit und Auftrag dazu.
- Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen (BAG, Beschluss vom 13.09.2022). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz derzeit nicht vor, Papier ist erlaubt.
- Für Minijobs und Branchen wie den Bau gilt § 17 MiLoG: Aufzeichnung spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre.
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
- Dient der Stundenzettel als Grundlage einer Rechnung, gehört er zu den Buchhaltungsunterlagen und sollte acht Jahre aufbewahrt werden.
Was ist ein Stundenzettel und wofür brauchst du ihn?
Ein Stundenzettel, auch Stundennachweis oder Arbeitszeitnachweis genannt, ist eine Liste der gearbeiteten Zeiten. Je Tag steht darin, wann die Arbeit begann und endete, wie lange Pause war und was erledigt wurde. Ob du ihn auf Papier, in Excel oder in einer App führst, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass die Angaben vollständig, zeitnah und nachvollziehbar sind.
In der Praxis erfüllt ein Stundenzettel drei Aufgaben:
- Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber weisen nach, dass Höchstarbeitszeiten, Pausen und der Mindestlohn eingehalten wurden.
- Lohnabrechnung: Bei Stundenlohn, Überstunden oder Minijobs ist der Stundenzettel die Grundlage für den Lohn.
- Abrechnung beim Kunden: Handwerker rechnen Stundenlohnarbeiten ab, Freelancer ihre Projektstunden. Der Stundenzettel belegt, wofür du Geld verlangst.
Für Selbstständige ohne Angestellte gibt es keine gesetzliche Pflicht, die eigene Arbeitszeit zu notieren. Wer nach Aufwand abrechnet, braucht den Nachweis trotzdem. Ohne ihn fällt es schwer, eine Rechnung über 23,5 Stunden zu begründen, wenn der Kunde nachfragt.
Stundenzettel kostenlos ausfüllen
Beginn, Ende, Pause eintragen – Stunden werden automatisch berechnet. Als PDF oder Excel.
Was gehört auf einen Stundenzettel?
Gesetzlich ist der Aufbau nicht vorgeschrieben. Aus den Aufzeichnungspflichten ergibt sich aber, welche Angaben nicht fehlen sollten. Die folgende Tabelle trennt die Pflichtangaben von den Angaben, die du für die Abrechnung brauchst.
| Angabe | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Name der Person | Pflicht | Bei mehreren Mitarbeitenden je Person ein eigener Zettel |
| Datum | Pflicht | Jeder Arbeitstag in einer eigenen Zeile |
| Beginn und Ende | Pflicht | Tatsächliche Uhrzeit, nicht „8 Stunden“ pauschal |
| Pausen | Pflicht | In Minuten, werden von der Arbeitszeit abgezogen |
| Dauer der Arbeitszeit | Pflicht | Ende minus Beginn minus Pause |
| Tätigkeit | Abrechnung | Kurz und konkret, z. B. „Wand gespachtelt, 2. Lage“ |
| Kunde, Auftrag oder Baustelle | Abrechnung | Damit Stunden dem richtigen Auftrag zugeordnet werden |
| Fahrzeit | Abrechnung | Getrennt ausweisen, wenn du sie anders berechnest |
| Unterschriften | Nachweis | Mitarbeiter und Vorgesetzter, bei Stundenlohnarbeiten auch der Kunde |
Eine Monatssumme am Ende macht den Stundenzettel erst brauchbar. Du siehst sofort, ob Soll-Stunden erreicht sind, wie viele Überstunden angefallen sind und welche Stunden du auf die Rechnung setzen.
Ist ein Stundenzettel Pflicht? Die Regeln 2026
Ob du Arbeitszeiten aufschreiben musst, hängt davon ab, ob du Beschäftigte hast und in welcher Branche du arbeitest. Drei Rechtsgrundlagen sind wichtig.
1. Allgemeine Pflicht für Arbeitgeber (BAG 2022)
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden (Az. 1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Größe. Eine bestimmte Form ist bisher nicht vorgeschrieben. Ein ordentlich geführter Stundenzettel auf Papier genügt.
2. Minijobs und bestimmte Branchen (§ 17 MiLoG)
Strengere Regeln gelten nach § 17 Mindestlohngesetz für geringfügig Beschäftigte (Minijobber, außer in Privathaushalten) und für alle Beschäftigten in den Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dazu gehören unter anderem das Baugewerbe, Gaststätten und Hotels, Gebäudereinigung, Transport und Logistik, Forstwirtschaft, Messebau und das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Viele Handwerksbetriebe fallen damit unter diese Pflicht.
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen.
- Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag erfolgen.
- Die Unterlagen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und bei einer Prüfung durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vorzulegen.
3. Überstunden (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
Schon seit Langem verlangt § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden am Werktag hinausgeht. Auch diese Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
| Situation | Pflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Solo-Selbstständig, ohne Beschäftigte | keine gesetzliche Pflicht, für Abrechnung sinnvoll | – |
| Arbeitgeber, alle Branchen | Beginn und Ende erfassen, Form frei | § 3 ArbSchG, BAG 1 ABR 22/21 |
| Minijobber im Betrieb | Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre aufbewahren | § 17 MiLoG |
| Baugewerbe und weitere Branchen nach § 2a SchwarzArbG | wie bei Minijobs, für alle Beschäftigten | § 17 MiLoG |
| Arbeit über 8 Stunden am Werktag | Mehrarbeit aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren | § 16 Abs. 2 ArbZG |
Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit
Ein Stundenzettel zeigt auf einen Blick, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wurde. Diese Grenzen gelten für Arbeitnehmer:
| Regel | Inhalt | Paragraf |
|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit | 8 Stunden je Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden | § 3 ArbZG |
| Pause ab 6 Stunden | mindestens 30 Minuten | § 4 ArbZG |
| Pause ab 9 Stunden | mindestens 45 Minuten | § 4 ArbZG |
| Aufteilung der Pause | Abschnitte von mindestens 15 Minuten | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen | § 5 ArbZG |
Ein Beispiel: Ein Geselle arbeitet von 7:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause. Das sind 9,5 Stunden Arbeitszeit. Weil er über 9 Stunden kommt, wären 45 Minuten Pause nötig gewesen. Der kostenlose Stundenzettel weist auf solche Fälle hin, bevor du ihn ausdruckst.
Für Selbstständige gelten diese Grenzen nicht. Wer allein arbeitet, darf auch zwölf Stunden am Stück auf der Baustelle stehen. Sobald du aber Mitarbeitende einsetzt, bist du für deren Arbeitszeit verantwortlich.
Stundenzettel ausfüllen: So geht es Schritt für Schritt
- Kopf ausfüllen: Name, Monat und, wenn nötig, Personalnummer oder Kunde.
- Täglich eintragen: Beginn, Ende und Pause am selben Tag notieren, nicht am Monatsende aus dem Gedächtnis.
- Tätigkeit dazuschreiben: Kurz, aber so, dass ein Fremder versteht, was gemacht wurde.
- Auftrag zuordnen: Bei mehreren Baustellen oder Projekten die Stunden je Auftrag trennen.
- Abwesenheiten kennzeichnen: Urlaub, Krankheit und Feiertage mit Kürzel (U, K, F) statt leerer Zeile.
- Summe bilden: Stunden je Tag und Monatssumme, bei Bedarf Soll und Überstunden.
- Unterschreiben lassen: Mitarbeiter und Vorgesetzter, bei Stundenlohnarbeiten zusätzlich der Kunde.
Stundenzettel im Handwerk: Stundenlohnarbeiten nach VOB/B
Auf der Baustelle heißt der Stundenzettel oft Stundenlohnzettel oder Regiebericht. Er wird wichtig, wenn Arbeiten nicht nach Einheitspreis, sondern nach Aufwand abgerechnet werden. Ist die VOB/B vereinbart, gelten dafür klare Regeln:
- Stundenlohnarbeiten werden nur bezahlt, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10 VOB/B).
- Du musst dem Auftraggeber den Beginn der Stundenlohnarbeiten vorher anzeigen (§ 15 Abs. 3 VOB/B).
- Die Stundenlohnzettel reichst du je nach Vereinbarung werktäglich oder wöchentlich ein.
- Der Auftraggeber muss bescheinigte Zettel innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang zurückgeben. Tut er das nicht, gelten sie als anerkannt.
Auch ohne VOB/B lohnt es sich, den Kunden die Stunden kurz gegenzeichnen zu lassen. Bei Privatkunden ist der Stundenzettel zugleich hilfreich für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Der Kunde kann nur den Lohnanteil absetzen, und den weist du mit den Stunden belegbar aus. Mehr dazu im Ratgeber Handwerkerleistungen absetzen. Für Bauvorhaben ergänzt das Bautagebuch den Stundenzettel um Wetter, Material und Behinderungen.
Stundennachweis für Freelancer und Dienstleister
Freelancer in IT, Design, Text oder Beratung rechnen häufig nach Stunden oder Tagen ab. Viele Auftraggeber verlangen dafür einen Stundennachweis als Anlage zur Rechnung. Er sollte je Eintrag Datum, Dauer und eine kurze Beschreibung enthalten, etwa „Startseite: Entwurf mobile Ansicht, 3,5 h“.
Auf der Rechnung selbst genügt dann eine Sammelposition wie „Entwicklungsleistungen März 2026 laut Stundennachweis, 42,5 Stunden à 95 €“. Die Pflichtangabe „Menge und Art der Leistung“ nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG ist damit erfüllt, wenn der Nachweis beiliegt. Welchen Stundensatz du ansetzen solltest, zeigt der Stundensatz-Rechner.
Rechnest du Stunden ab, ohne sie zu dokumentieren, hast du bei Streit über den Umfang schlechte Karten. Ein laufend geführter Nachweis beugt dem vor und macht Nachfragen selten. Bürofy verbindet Zeiterfassung und Rechnung: Die erfassten Stunden landen per Klick als Position auf der Rechnung, siehe Software für Freelancer.
Wie lange musst du Stundenzettel aufbewahren?
Die Frist hängt davon ab, wofür der Stundenzettel dient. Im Zweifel gilt die längste Frist.
| Zweck | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Aufzeichnung nach Mindestlohngesetz | mindestens 2 Jahre | § 17 Abs. 1 MiLoG |
| Nachweis von Mehrarbeit | mindestens 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Unterlage zur Lohnabrechnung (Lohnkonto) | bis Ende des 6. Kalenderjahres nach der letzten Eintragung | § 41 Abs. 1 EStG |
| Grundlage einer Rechnung (Buchungsbeleg) | 8 Jahre | § 147 AO, § 14b UStG |
Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres. Digital geführte Stundenzettel bewahrst du im Originalformat auf, also die Datei oder den Export aus dem Programm. Was für Belege allgemein gilt, steht im Ratgeber Belege aufbewahren.
Papier, Excel oder App: Welche Form passt?
| Form | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Papier-Vorlage | sofort nutzbar, auf jeder Baustelle | Abtippen für Lohn und Rechnung, geht verloren |
| Excel-Tabelle | rechnet Summen, kostenlos | Formeln gehen kaputt, Änderungen nicht nachvollziehbar |
| Online-Vorlage | rechnet Stunden und Pausen, PDF und Excel | eine Person, ein Monat je Zettel |
| Zeiterfassung in einer Bürosoftware | Stempeln am Handy, Stunden direkt auf Auftrag und Rechnung | kostet monatlich |
Für den Einstieg reicht der kostenlose Stundenzettel: Monat wählen, Zeiten eintragen, als PDF drucken oder als Excel speichern. Wer mehrere Mitarbeitende oder Baustellen hat, spart mit einer Handwerkersoftware mit Zeiterfassung das Zusammentragen am Monatsende.
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Häufige Fragen
Was muss auf einem Stundenzettel stehen?
Ist ein Stundenzettel auf Papier noch erlaubt?
Wie lange muss man Stundenzettel aufbewahren?
Müssen Selbstständige einen Stundenzettel führen?
Wie berechne ich die Arbeitszeit auf dem Stundenzettel?
Wer muss den Stundenzettel unterschreiben?
Zählt die Fahrzeit zur Baustelle als Arbeitszeit?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 1. November 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
