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Rechnung schreiben: Anleitung in 8 Schritten mit Muster

Um eine Rechnung zu schreiben, gehst du in acht Schritten vor: Absender, Empfänger, Nummer und Datum, Leistung, Beträge, Steuer, Zahlungsbedingungen und Versand. Diese Anleitung zeigt jeden Schritt mit Beispiel, nennt die Fristen und erklärt, was für Kleinunternehmer, Handwerker und Freelancer anders ist. Am Ende steht ein vollständiges Muster.

10 Minuten LesezeitAktualisiert am 1. November 2026Bürofy Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Rechnung an Unternehmen braucht die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG, sonst kann dein Kunde keine Vorsteuer ziehen.
  • An Unternehmen und bei Bauleistungen an Privatkunden musst du die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausstellen (§ 14 Abs. 2 UStG).
  • Ohne vereinbartes Zahlungsziel kommt dein Kunde 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, Verbraucher nur nach entsprechendem Hinweis (§ 286 Abs. 3 BGB).
  • Ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. 2028 (alle) müssen Rechnungen an inländische Unternehmen als E-Rechnung verschickt werden. Kleinunternehmer sind ausgenommen.

Rechnung schreiben in 8 Schritten

Diese Reihenfolge entspricht dem Aufbau einer Rechnung von oben nach unten. Wer sie einmal sauber anlegt, kann sie für jede weitere Rechnung wiederverwenden.

  1. Absender: dein Name oder Firmenname, vollständige Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr.
  2. Empfänger: Name und vollständige Anschrift des Kunden, bei Firmen mit Rechtsform.
  3. Rechnungsnummer und Rechnungsdatum: eine fortlaufende, nur einmal vergebene Nummer.
  4. Leistungsdatum oder Leistungszeitraum: wann du geliefert oder gearbeitet hast.
  5. Leistungsbeschreibung: Menge und Art jeder Position, so genau, dass klar ist, wofür bezahlt wird.
  6. Beträge und Umsatzsteuer: Nettobetrag je Steuersatz, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag.
  7. Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel, Bankverbindung, gegebenenfalls Skonto.
  8. Versand und Ablage: als PDF, E-Rechnung oder Papier verschicken und eine Kopie aufbewahren.

Die Schritte 1 bis 6 decken die gesetzlichen Pflichtangaben ab. Was jede Angabe genau bedeutet und welche Fehler die Vorsteuer kosten, erklärt der Ratgeber zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Hier geht es um den praktischen Ablauf.

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Schritt 1 und 2: Absender und Empfänger

Oben links steht das Anschriftfeld des Kunden, darüber in kleiner Schrift deine Absenderzeile. Deine vollständigen Angaben stehen im Briefkopf oder in der Fußzeile. Bei Einzelunternehmern gehört dein Vor- und Nachname dazu, auch wenn du unter einem Geschäftsnamen auftrittst. „Malerbetrieb Schmidt“ allein reicht nicht, richtig ist „Malerbetrieb Schmidt, Inhaber Jan Schmidt“.

Für die Steuer brauchst du entweder deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Viele Selbstständige nehmen die USt-IdNr., weil sie die private Steuernummer nicht auf jedem Beleg sehen wollen. Die USt-IdNr. beantragst du kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.

Beim Empfänger zählt die korrekte Firmierung. Schreib den Namen so, wie er im Handelsregister oder auf der Bestellung steht, also „Muster Bau GmbH“ und nicht „Firma Muster“. Bei Privatkunden reichen Name und Anschrift.

Schritt 3 und 4: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Leistungsdatum

Die Rechnungsnummer muss einmalig sein und einem nachvollziehbaren System folgen. Lücken sind erlaubt, wenn sie erklärbar sind, doppelte Nummern nicht. Bewährt haben sich Formate wie „2026-0147“ oder „RE-26-147“. Beispiele und Regeln findest du im Ratgeber Rechnungsnummer.

Das Rechnungsdatum ist der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst. Das Leistungsdatum ist der Tag, an dem du die Arbeit abgeschlossen oder die Ware geliefert hast. Bei längeren Aufträgen gibst du einen Zeitraum an, zum Beispiel „Leistungszeitraum 02.–20.11.2026“. Fallen beide Daten auf denselben Tag, genügt der Satz „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

Schritt 5: Die Leistung beschreiben

Das Gesetz verlangt „Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung“ (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG). Allgemeine Begriffe wie „Arbeiten laut Absprache“ oder „Beratung“ reichen nicht. Das Finanzamt kann sonst den Vorsteuerabzug deines Kunden ablehnen.

Leistungsbeschreibung: zu ungenau und besser
Zu ungenauBesser
MalerarbeitenWohnzimmer und Flur gestrichen, Wände und Decken, 86 m², Dispersionsfarbe weiß, 2 Anstriche
ReparaturAustausch Thermostatventil Heizkörper Küche, 1 Stück, inkl. Entleeren und Befüllen der Anlage
WebdesignGestaltung Startseite und 4 Unterseiten, Umsetzung in WordPress, laut Angebot A-2026-031
ArbeitszeitMontage Küchenzeile, 2 Monteure, 7,5 Stunden je Monteur am 12.11.2026

Rechnest du nach Aufwand ab, leg den Stundenzettel bei oder verweise darauf. Bei Privatkunden im Haushalt weist du Arbeits- und Materialkosten getrennt aus. Nur dann kann der Kunde den Lohnanteil nach § 35a EStG absetzen, siehe Handwerkerleistungen absetzen.

Schritt 6: Beträge und Umsatzsteuer richtig ausweisen

Jede Position bekommt Menge, Einzelpreis und Gesamtpreis. Darunter folgen die Summen: Nettobetrag, Umsatzsteuer je Steuersatz und der Gesamtbetrag. Hast du Positionen mit 19 % und 7 %, weist du beide Steuerbeträge getrennt aus.

Beispiel für den Summenblock
Betrag
Summe netto2.480,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer471,20 €
Gesamtbetrag2.951,20 €

Sonderfälle bei der Steuer

  • Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer, stattdessen ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Mehr in Kleinunternehmerregelung.
  • Bauleistungen an Bauunternehmer: Netto-Rechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 13b UStG), siehe Reverse Charge bei Bauleistungen.
  • Kunden im EU-Ausland: innergemeinschaftliche Leistung ohne deutsche Umsatzsteuer, mit USt-IdNr. beider Seiten.
  • Rechnungen bis 250 € brutto: Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Es genügen Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.

Schritt 7: Zahlungsziel, Bankverbindung und Skonto

Das Zahlungsziel ist keine Pflichtangabe, aber es entscheidet, wann dein Geld kommt. Schreib ein Datum statt einer Frist: „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 30.11.2026“ ist eindeutiger als „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“.

Fehlt ein Zahlungsziel, gerät ein Geschäftskunde spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ein Satz wie „Bei Zahlung nach dem 30.11.2026 geraten Sie ohne weitere Mahnung in Verzug“ schafft Klarheit. Ab dann darfst du Verzugszinsen verlangen.

Gib deine IBAN und den Verwendungszweck an, am besten die Rechnungsnummer. Ein GiroCode (QR-Code für Überweisungen) erspart dem Kunden das Abtippen. Willst du für schnelle Zahlung einen Nachlass gewähren, formuliere das Skonto mit Frist und Betrag.

Schritt 8: Rechnung verschicken und aufbewahren

Bis Ende 2026 darfst du Rechnungen an Geschäftskunden als PDF per E-Mail oder auf Papier schicken, wenn der Kunde einverstanden ist. Danach gilt der Stufenplan der E-Rechnung:

Versand von Rechnungen an inländische Unternehmen (Stand: November 2026)
ZeitraumDein VorjahresumsatzErlaubte Form
bis 31.12.2026egalE-Rechnung, PDF oder Papier (PDF und Papier mit Zustimmung)
2027über 800.000 €nur E-Rechnung
2027bis 800.000 €E-Rechnung, PDF oder Papier (mit Zustimmung)
ab 1.1.2028egalnur E-Rechnung

An Privatkunden darfst du weiter PDF oder Papier schicken, Kleinunternehmer sind ganz ausgenommen. Wie du eine E-Rechnung erzeugen, beschreibt der Ratgeber E-Rechnung erstellen. Den Überblick über Fristen und Ausnahmen gibt E-Rechnung und E-Rechnungspflicht.

Eine Kopie jeder ausgestellten Rechnung bewahrst du acht Jahre auf (§ 14b UStG), und zwar in der Form, in der du sie verschickt hast. Bei E-Rechnungen ist das die XML-Datei.

Muster: So sieht eine vollständige Rechnung aus

Das folgende Beispiel zeigt eine Handwerkerrechnung an einen Geschäftskunden mit allen Pflichtangaben.

Rechnungsmuster (Beispieldaten)
BereichInhalt
AbsenderMalerbetrieb Schmidt, Inhaber Jan Schmidt, Gartenstraße 4, 34117 Kassel, USt-IdNr. DE123456789
EmpfängerHausverwaltung Berger GmbH, Frau Lena Berger, Königsplatz 12, 34117 Kassel
Rechnungsnummer2026-0147
Rechnungsdatum16.11.2026
Leistungszeitraum09.11.–13.11.2026
ObjektTreppenhaus Wilhelmshöher Allee 80
Pos. 1Wände Treppenhaus spachteln und streichen, 142 m² à 14,50 € = 2.059,00 €
Pos. 2Handlauf schleifen und lackieren, 18 lfm à 18,00 € = 324,00 €
Pos. 3Abdeckmaterial und Entsorgung, pauschal 97,00 €
Summenetto 2.480,00 €, zzgl. 19 % USt 471,20 €, gesamt 2.951,20 €
Zahlungzahlbar bis 30.11.2026 ohne Abzug, IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90, Verwendungszweck 2026-0147

Willst du dieses Muster nicht abtippen, füll den kostenlosen Rechnungsgenerator aus. Er setzt Pflichtangaben und Summen automatisch und erzeugt wahlweise ein PDF oder eine ZUGFeRD-E-Rechnung.

Die häufigsten Fehler beim Rechnung schreiben

  • Leistungsdatum fehlt: Es ist Pflicht, auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht. Dann reicht ein entsprechender Satz.
  • Steuernummer vergessen: Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung unvollständig.
  • Steuer falsch ausgewiesen: Wer zu viel Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie trotzdem (§ 14c UStG). Das gilt auch für Kleinunternehmer, die versehentlich Steuer ausweisen.
  • Rechnung „korrigiert“ durch Überschreiben: Eine verschickte Rechnung änderst du nicht. Du stornierst sie oder berichtigst sie, siehe Rechnung stornieren.
  • Zu spät geschrieben: Jede Woche Verzögerung verschiebt den Zahlungseingang. Schreib die Rechnung am Tag der Abnahme.

Bleibt die Zahlung aus, folgt zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung, danach die Mahnung.

Word, Excel, Generator oder Rechnungsprogramm?

Für die ersten Rechnungen genügt eine Vorlage. Mit wachsender Zahl wird die Handarbeit fehleranfällig: Nummern doppelt vergeben, Summen falsch übernommen, offene Rechnungen vergessen. Ab 2028 kommt hinzu, dass Word und Excel keine E-Rechnung erzeugen können.

LösungGeeignet fürE-Rechnung
Word- oder Excel-Vorlagewenige Rechnungen an Privatkundennein
Kostenloser Online-Generatorgelegentliche Rechnungen, auch an Firmenja, als ZUGFeRD
Rechnungsprogrammregelmäßige Rechnungen, Mahnwesen, Buchhaltungja, ZUGFeRD und XRechnung

Bürofy verbindet Angebot, Rechnung, Mahnung und Buchhaltung und erzeugt E-Rechnungen in beiden Formaten. Für Kleinunternehmer gibt es ein eigenes Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer, für Betriebe mit Baustellen die Handwerkersoftware.

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Häufige Fragen

Wie schreibe ich eine Rechnung?
Trag Absender mit Steuernummer, Empfänger, fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag ein. Ergänze Zahlungsziel und Bankverbindung und bewahre eine Kopie acht Jahre auf.
Kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?
Ja. Wer privat etwas verkauft, kann eine einfache Rechnung oder Quittung ausstellen, ohne Umsatzsteuer. Wer aber regelmäßig und mit Gewinnabsicht Leistungen anbietet, ist gewerblich oder freiberuflich tätig und muss sich beim Finanzamt anmelden.
Was schreibe ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung?
Alle üblichen Angaben, aber ohne Umsatzsteuer. Dazu kommt ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Seit 2025 erlaubt § 34a UStDV Kleinunternehmern vereinfachte Rechnungen.
Bis wann muss ich eine Rechnung schreiben?
An Unternehmen und bei Leistungen an einem Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung (§ 14 Abs. 2 UStG). Bei Privatkunden ohne Grundstücksbezug gibt es keine umsatzsteuerliche Frist, dein Anspruch verjährt aber nach drei Jahren zum Jahresende.
Darf ich eine Rechnung als PDF per E-Mail schicken?
An Privatkunden ja. An Geschäftskunden bis Ende 2026 mit deren Zustimmung, 2027 nur noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 2028 sind Rechnungen an inländische Unternehmen als E-Rechnung zu verschicken. Kleinunternehmer sind ausgenommen.
Welches Zahlungsziel ist üblich?
Üblich sind 7 bis 30 Tage. Nenn ein festes Datum. Ohne vereinbartes Ziel tritt bei Geschäftskunden 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug ein, bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Die Forderung bleibt bestehen, dein Kunde muss zahlen. Ein Geschäftskunde darf aber die Vorsteuer erst ziehen, wenn du die Rechnung berichtigt hast. Schick dazu ein Dokument, das sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 1. November 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.