Das Wichtigste in Kürze
- Skonto gilt nur, wenn es vereinbart ist, meist über die Zahlungsbedingungen auf Angebot oder Rechnung.
- Auf der Rechnung reicht ein klarer Hinweis wie „2 % Skonto bei Zahlung bis 07.11.2026“. Den Betrag musst du nicht ausrechnen, es hilft aber dem Kunden.
- Zieht der Kunde Skonto ab, mindert sich das Entgelt. Die Umsatzsteuer wird nach § 17 UStG anteilig korrigiert, eine neue Rechnung ist nicht nötig.
- 2 % Skonto bei 10 statt 30 Tagen Zahlungsziel entsprechen einem effektiven Jahreszins von rund 36,7 %. Als Käufer lohnt sich Skonto fast immer.
- Zieht ein Kunde Skonto ohne Berechtigung ab, bleibt die Differenz offen. Du kannst sie nachfordern.
Was ist Skonto?
Skonto ist ein Nachlass auf den Rechnungsbetrag, der nur gilt, wenn der Kunde innerhalb einer kurzen Frist zahlt. Diese Frist heißt Skontofrist. Zahlt der Kunde später, aber noch innerhalb des normalen Zahlungsziels, schuldet er den vollen Betrag.
Skonto ist kein gesetzlicher Anspruch. Es gilt nur, wenn du es mit dem Kunden vereinbart hast. Das geschieht meist über die Zahlungsbedingungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung. Im Baubereich steht die Skontoregel oft im Vertrag oder in den Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Verbreitet ist Skonto vor allem im Großhandel und am Bau. Ein Elektriker bekommt vom Großhändler 3 % Skonto für Kabel und Material. Ein Malerbetrieb gewährt einem Bauträger 2 % bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Auch Dienstleister wie ein IT-Freelancer oder ein Hausmeisterservice können Skonto anbieten, um Zahlungen zu beschleunigen.
Skonto, Rabatt und Bonus: der Unterschied
| Begriff | Wofür? | Wann? |
|---|---|---|
| Skonto | Schnelle Zahlung | Nach der Rechnung, nur bei Zahlung in der Frist |
| Rabatt | Menge, Treue, Verhandlung | Steht schon auf der Rechnung |
| Bonus | Erreichter Jahresumsatz | Nachträglich, meist am Jahresende |
Skonto auf der Rechnung: Formulierung und Pflichtangaben
Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG muss eine Rechnung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts enthalten, also auch Skonto. Die Finanzverwaltung lässt einen einfachen Hinweis genügen (Abschnitt 14.5 Abs. 19 UStAE). Den Skontobetrag oder den Zahlbetrag musst du nicht ausrechnen.
Musterformulierungen für die Rechnung
- „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.“
- „Bei Zahlung bis zum 07.11.2026 gewähren wir 2 % Skonto. Ohne Abzug zahlbar bis zum 27.11.2026.“
- „Bei Zahlungseingang bis 07.11.2026 ziehen Sie bitte 2 % Skonto (47,60 €) ab und überweisen 2.332,40 €.“
- „Skonto wird nur auf den Rechnungsbetrag ohne Fremdleistungen gewährt.“ (wenn du Ausnahmen vereinbart hast)
Am klarsten sind konkrete Daten statt Tagesangaben. „Innerhalb von 10 Tagen“ führt zu Streit, ob die Frist ab Rechnungsdatum oder ab Zugang läuft. Schreib außerdem dazu, ob der Zahlungseingang auf deinem Konto zählt. Die zweite und dritte Formulierung oben sind deshalb die sichersten.
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Skonto berechnen: Beispiel mit Brutto und Netto
Skonto wird üblicherweise vom Bruttobetrag berechnet, also vom Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer. Das Ergebnis ist dasselbe, als würdest du Netto und Steuer getrennt um den gleichen Prozentsatz mindern.
Beispiel: Ein Fliesenleger stellt für ein Gäste-WC 2.000,00 € netto in Rechnung. Vereinbart sind 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
| Ohne Skonto | Skonto 2 % | Mit Skonto | |
|---|---|---|---|
| Nettobetrag | 2.000,00 € | −40,00 € | 1.960,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 380,00 € | −7,60 € | 372,40 € |
| Bruttobetrag | 2.380,00 € | −47,60 € | 2.332,40 € |
Die Formel ist einfach: Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Also 2.380,00 € × 2 ÷ 100 = 47,60 €. Davon entfallen 40,00 € auf das Netto und 7,60 € auf die Umsatzsteuer. Den Steueranteil im Skonto ermittelst du mit 47,60 € × 19 ÷ 119 = 7,60 €.
Bei Rechnungen mit zwei Steuersätzen, etwa 19 % und 7 %, verteilst du den Skonto anteilig auf beide Steuersätze. Jeder Anteil mindert die jeweilige Steuer.
Skonto und Umsatzsteuer: Korrektur nach § 17 UStG
Zieht der Kunde Skonto ab, ändert sich nachträglich das Entgelt. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigst du dann deine Umsatzsteuer. Dein Kunde, sofern er Unternehmer ist, berichtigt spiegelbildlich seine Vorsteuer. Eine neue Rechnung oder Rechnungskorrektur ist nicht nötig, weil der Skonto schon auf der Rechnung vereinbart war.
Wann du korrigierst, hängt von deiner Versteuerungsart ab:
- Ist-Versteuerung: Du zahlst Umsatzsteuer erst, wenn das Geld eingeht. Du versteuerst also gleich den geminderten Betrag, im Beispiel 372,40 €. Eine gesonderte Korrektur entfällt.
- Soll-Versteuerung: Du hast 380,00 € schon im Monat der Rechnung gemeldet. Im Monat der Zahlung minderst du die Umsatzsteuer um 7,60 €.
Wie du die Werte in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, hängt von deiner Buchhaltung ab. Meist übernimmt das Buchhaltungsprogramm die Korrektur automatisch, wenn du den Skonto richtig buchst.
Skonto buchen
| Vorgang | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Gewährte Skonti (du gibst Skonto, 19 % USt) | 8736 | 4736 |
| Erhaltene Skonti (du bekommst Skonto, 19 % Vorsteuer) | 3736 | 5736 |
In der EÜR ist es noch einfacher: Als Betriebseinnahme zählt der Betrag, der tatsächlich eingeht. Im Beispiel sind das 2.332,40 €. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer erfassen ebenfalls nur den gezahlten Betrag.
Lohnt sich Skonto? Effektiven Jahreszins berechnen
2 % klingen wenig. Tatsächlich bezahlt der Kunde aber nur 20 Tage früher und bekommt dafür 2 %. Auf ein Jahr hochgerechnet ist das ein sehr hoher Zins. Die genaue Formel lautet:
Effektiver Jahreszins = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100
Für 2 % Skonto bei 10 Tagen und 30 Tagen Zahlungsziel ergibt sich: 2 ÷ 98 × 360 ÷ 20 × 100 = 36,73 %. Als Faustformel reicht oft: Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist), hier 36 %.
| Skonto | Skontofrist | Zahlungsziel | Effektiver Jahreszins |
|---|---|---|---|
| 1 % | 7 Tage | 30 Tage | 15,81 % |
| 2 % | 10 Tage | 30 Tage | 36,73 % |
| 2 % | 14 Tage | 30 Tage | 45,92 % |
| 3 % | 10 Tage | 30 Tage | 55,67 % |
Für den Käufer lohnt sich Skonto daher fast immer, selbst mit Dispokredit. Beispiel: Ein Maler erhält eine Materialrechnung über 5.950,00 € brutto mit 3 % Skonto innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage. Der Skonto beträgt 178,50 €. Zahlt er die 5.771,50 € mit dem Dispo zu 12 % für 20 Tage, kostet ihn das rund 38,48 € Zinsen. Er spart also etwa 140 €.
Für dich als Verkäufer ist Skonto teuer. Gewähre es nur, wenn du schnelle Liquidität brauchst oder es branchenüblich ist. Kalkuliere den Skonto dann von vornherein in deine Preise ein, etwa über den Stundenverrechnungssatz.
Skontoabzug unberechtigt: Was kannst du tun?
Manche Kunden ziehen Skonto ab, obwohl keiner vereinbart war oder die Skontofrist längst abgelaufen ist. In beiden Fällen ist der Abzug unberechtigt. Die Differenz bleibt offen, und du kannst sie nachfordern.
- Zahlungseingang prüfen: Wann ist das Geld eingegangen, welche Frist galt?
- Kunden freundlich auf den Fehler hinweisen und die Differenz nennen, zum Beispiel 47,60 €.
- Eine kurze Frist zur Zahlung setzen, etwa 10 Tage.
- Bleibt die Zahlung aus, mit einer Zahlungserinnerung und danach einer Mahnung nachfassen.
Ob sich das Nachfordern kleiner Beträge lohnt, ist eine geschäftliche Entscheidung. Bei Stammkunden kann ein einmaliges Entgegenkommen sinnvoll sein. Halte es dann aber schriftlich als Ausnahme fest.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie berechnet man Skonto?
Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?
Wie formuliere ich Skonto auf der Rechnung?
Muss ich bei Skonto die Rechnung korrigieren?
Wann beginnt die Skontofrist?
Lohnt es sich, Skonto zu ziehen?
Was tun bei unberechtigtem Skontoabzug?
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 28. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an deine Steuerberatung.
